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Allgemeine Geschäftsbedingungen und Nutzungsbedingungen für die App PartySpot

Stand: Juni 2026. Diese Fassung befindet sich in finaler rechtlicher Prüfung; einzelne kursiv in Klammern markierte Angaben werden noch ergänzt.

§ 1 Geltungsbereich, Vertragspartner und Begriffsbestimmungen

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB”) gelten für die Nutzung der mobilen Applikation „PartySpot” (nachfolgend „App”) für die Betriebssysteme Apple iOS und iPadOS sowie Google Android. Eine Web-Version wird nicht angeboten.

(2) Anbieter und Vertragspartner ist:

SZuCO – Dr.-Ing. Piotr Szegvári (Einzelunternehmer) Zum Weizenring 14 14469 Potsdam Deutschland E-Mail: info@partyspot.app

(nachfolgend „Anbieter”, „wir” oder „PartySpot”)

Die vollständige Anbieterkennzeichnung enthält § 19 dieser AGB.

(3) Diese AGB gelten gegenüber Verbraucherinnen und Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB. Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können. Die App ist primär für die Organisation und Gestaltung privater Feiern konzipiert. Eine gewerbliche oder geschäftsmäßige Nutzung (z. B. durch professionelle Veranstalter) ist technisch nicht ausgeschlossen, erfolgt jedoch auf eigenes Risiko des Hosts; sie kann zusätzlichen rechtlichen Anforderungen unterliegen (vgl. § 7) und gegebenenfalls abweichenden oder ergänzenden Bedingungen.

(4) Es gelten ausschließlich diese AGB. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Bedingungen der Nutzerin oder des Nutzers (nachfolgend einheitlich „Nutzer”, „du” oder „Sie”) werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, wir hätten ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt.

(5) Die AGB werden dir vor Abschluss des Nutzungsvertrags im Rahmen des Onboardings ausdrücklich zugänglich gemacht und sind innerhalb der App jederzeit unter dem Menüpunkt „Rechtliches” / „AGB” abruf- und speicherbar. Mit der Bestätigung im Onboarding-Prozess erklärst du dein Einverständnis mit diesen AGB (§ 305 Abs. 2 BGB). Die jeweils akzeptierte Fassung wird mit Versionsnummer und Zeitstempel protokolliert.

(6) Begriffsbestimmungen:

  • Host: Der Nutzer, der innerhalb der App eine Party (Veranstaltung) anlegt und ausrichtet. Der Host ist Veranstalter im rechtlichen Sinne, soweit seine Party rechtlich als Veranstaltung mit öffentlicher Wiedergabe einzuordnen ist (vgl. § 7).
  • Gast: Der Nutzer, der einer vom Host angelegten Party per QR-Code oder achtstelligem Beitrittscode beitritt — auf Wunsch anonym mit einem frei wählbaren Pseudonym („Alias”).
  • Party: Eine in der App angelegte, in der Regel private Veranstaltung mit Musiksteuerung und/oder gemeinsamer Foto-/Video-Galerie.
  • Inhalte: Von Nutzern in die App eingestellte Daten, insbesondere Songauswahl/Setlists, Votes, Fotos, Videos, Metadaten und Kommentare.

§ 2 Leistungsbeschreibung

(1) PartySpot ist eine App zur Organisation und Gestaltung von — in der Regel privaten — Feiern. Die wesentlichen Funktionen sind:

a) Musiksteuerung (Fernsteuerung, kein eigenes Streaming): Die App steuert eine auf dem Gerät des Hosts bereits installierte Drittanbieter-Musik-App fern, namentlich Spotify (über das Spotify-App-Remote-SDK) oder Apple Music (über MusicKit). Die eigentliche Musikwiedergabe erfolgt ausschließlich über die Drittanbieter-App und den dortigen (in der Regel kostenpflichtigen Premium-)Account des Hosts. PartySpot streamt selbst keine Musik, vervielfältigt keine Musikwerke, speichert keine Tonaufnahmen und macht keine Musik öffentlich zugänglich. Die App übermittelt lediglich Steuerbefehle (z. B. Auswahl, Start, Pause, Reihenfolge) an die installierte Drittanbieter-App. Funktionen sind u. a. gemeinsames Musik-Voting (fünf Abstimmungsmodi), Multi-Window-Playlists und ein Auto-DJ. Welche personenbezogenen Daten PartySpot im Rahmen der Anbindung von Spotify bzw. Apple Music selbst verarbeitet (z. B. OAuth-Token, Account-Kennungen), und auf welcher Rechtsgrundlage, ergibt sich aus der Datenschutzerklärung (§ 17).

b) Foto- und Video-Galerie: Gäste und Host können während einer Party gemeinsam Fotos und Videos (Videos bis maximal 30 Sekunden, on-device komprimiert) in eine gemeinsame Party-Galerie einstellen. Es bestehen Funktionen zum Foto-Voting und zur Kommentierung. Über einen technischen Hinweis („Screenshot-Guard”) können Teilnehmer darüber informiert werden, wenn von Inhalten der Galerie ein Screenshot angefertigt wird. Dieser Hinweis stellt eine eigenständige Datenverarbeitung dar, deren Zweck (Schutz der Bildrechte der abgebildeten Personen) und Rechtsgrundlage in der Datenschutzerklärung (§ 17) beschrieben sind.

c) Speicherort (Multi-Storage): Der Speicherort der Fotos und Videos ist durch den Host frei wählbar. Zur Verfügung stehen:

  • PartySpot Storage (Speicherung in einer vom Anbieter genutzten Infrastruktur, Google Firebase) — kostenpflichtig über buchbare Speicher-Pakete (vgl. § 4). Google wird insoweit als Auftragsverarbeiter (Art. 28 DSGVO) tätig; Einzelheiten zur Auftragsverarbeitung und zu einer etwaigen Datenverarbeitung in Drittländern (Art. 44 ff. DSGVO) ergeben sich aus der Datenschutzerklärung (§ 17);
  • eine vom Host selbst verwaltete externe Cloud (Dropbox oder Google Drive), die der Host per OAuth mit der App verbindet und eigenverantwortlich verwaltet. Vertrags-, Speicher- und Datenschutzverhältnis bestehen insoweit unmittelbar zwischen dem Host und dem jeweiligen Cloud-Anbieter; PartySpot hat hierauf keinen Einfluss.

(2) Die App wird über die App-Vertriebsplattformen Apple App Store und Google Play Store zum Download bereitgestellt. Voraussetzung für die Nutzung sind ein kompatibles Endgerät, eine Internetverbindung sowie — für die Musiksteuerung — eine installierte und eingerichtete Spotify- bzw. Apple-Music-App mit dem dafür erforderlichen Account des Hosts.

(3) Der Funktionsumfang der App kann sich nach Tier (Party-Stufe) und gebuchten Add-ons unterscheiden. Maßgeblich für den jeweiligen Leistungsumfang ist die Beschreibung im Store-Eintrag und im jeweiligen Kaufvorgang zum Zeitpunkt des Erwerbs.

(4) Die App enthält keine Werbung und sieht keine Abonnements vor. Kostenpflichtige Funktionen werden ausschließlich über einmalige In-App-Käufe (Verbrauchskäufe) bereitgestellt (vgl. § 4).

(5) Für unentgeltlich bereitgestellte Funktionen sowie für Funktionen, die von der Verfügbarkeit von Drittdiensten abhängen (Spotify, Apple Music, Dropbox, Google Drive, App-Store-Plattformen), besteht kein Anspruch auf eine bestimmte, ununterbrochene Verfügbarkeit. Für entgeltlich bereitgestellte digitale Produkte (insbesondere kostenpflichtige Speicher-Pakete) bleiben die zwingenden Rechte aus §§ 327 ff. BGB (Vertragsmäßigkeit, einschließlich der objektiven Verfügbarkeitserwartung, sowie Aktualisierungen) unberührt. Näheres regeln § 5 und § 14.

§ 3 Registrierung, anonyme Gastnutzung, Aliase und Zugangsdaten

(1) Die Nutzung der Host-Funktionen setzt ein Nutzerkonto voraus. Hierfür werden eine E-Mail-Adresse und ein Anzeigename erfasst; die Anmeldung kann auch über einen vom jeweiligen Betriebssystem bzw. Drittanbieter bereitgestellten Login erfolgen.

(2) Gäste können einer Party ohne Registrierung beitreten, indem sie den QR-Code oder den achtstelligen Beitrittscode verwenden und einen frei wählbaren Alias vergeben. Eine anonyme Teilnahme ist insoweit möglich. Auch bei anonymer Nutzung kann technisch ein Push-Token verarbeitet werden (vgl. Datenschutzerklärung, § 17).

(3) Kostenpflichtige In-App-Käufe setzen voraus, dass ein dauerhafter Datenträger für die Zustellung der gesetzlich vorgeschriebenen Bestätigungen (insbesondere § 312f BGB, § 356a BGB) zur Verfügung steht. Hierfür ist ein Konto mit einer gültigen E-Mail-Adresse oder ein anderer dauerhafter Datenträger (z. B. ein in der App erzeugter, herunterlad- und speicherbarer PDF-Beleg) erforderlich. Ohne einen solchen Übermittlungsweg können kostenpflichtige Käufe nicht ausgelöst werden (vgl. § 6).

(4) Der gewählte Alias und der Anzeigename dürfen keine Rechte Dritter verletzen (insbesondere Namens-, Marken- oder Persönlichkeitsrechte) und nicht gegen geltendes Recht oder die guten Sitten verstoßen. Bei einem rechtswidrigen oder offensichtlich missbräuchlichen Alias/Anzeigenamen fordern wir dich — außer bei Gefahr im Verzug oder bei offensichtlich schwerwiegenden Rechtsverstößen — zunächst zur Abhilfe innerhalb einer angemessenen Frist auf. Erst danach sind wir berechtigt, den betroffenen Alias/Anzeigenamen unter Wahrung der Verhältnismäßigkeit und unter Abwägung deiner berechtigten Interessen zu ändern oder zu sperren.

(5) Du bist verpflichtet, deine Zugangsdaten vertraulich zu behandeln und vor dem Zugriff Dritter zu schützen. Bei Anhaltspunkten für einen Missbrauch deines Kontos informiere uns bitte unverzüglich unter info@partyspot.app.

(6) Angaben, die du bei der Registrierung machst, müssen wahrheitsgemäß und vollständig sein.

§ 4 In-App-Käufe (einmalige Verbrauchskäufe), Preise und Abrechnung

(1) Innerhalb der App können einmalige, kostenpflichtige Leistungen erworben werden (Verbrauchskäufe). Hierzu gehören insbesondere:

  • Party-Tiers (Party-Stufen): Free-Sample, Mini, Normal, Big, Mega sowie Admin-Unlimited;
  • stapelbare Speicher-Add-ons (Erweiterung des PartySpot Storage);
  • Party-Recap.

Es handelt sich jeweils um einmalige Käufe; es werden keine Abonnements und keine wiederkehrenden Zahlungen abgeschlossen. Zur rechtlichen Einordnung der einzelnen Produktarten (digitale Inhalte bzw. digitale Dienstleistung) vgl. § 6 Abs. 8.

(2) Abrechnung über die Plattform: Der Erwerb und die Zahlungsabwicklung erfolgen ausschließlich über die In-App-Kauf-Systeme der jeweiligen Plattform (Apple App Store bzw. Google Play Store). Es gelten insoweit zusätzlich die Bedingungen und Zahlungsmodalitäten des jeweiligen Plattformbetreibers. Die Rolle des Plattformbetreibers (z. B. als Vermittler, Vertreter, Wiederverkäufer/„Merchant of Record” und/oder Abrechnungs- und Zahlungsdienstleister) richtet sich nach dessen jeweils gültigen Bedingungen; diese können sich, etwa aufgrund regulatorischer Vorgaben (u. a. zu alternativen Zahlungs- und Vertriebswegen), ändern.

(3) Schuldrechtliche Leistung und Zahlungsabwicklung: Die jeweilige PartySpot-Funktion (z. B. Freischaltung eines Party-Tiers, eines Speicher-Add-ons oder des Party-Recap) wird durch den Anbieter (§ 1 Abs. 2) erbracht. Die Zahlungsabwicklung sowie gegebenenfalls der Kaufvertrag über die Bezahlung erfolgen demgegenüber über die Plattform und unterliegen den Bedingungen des jeweiligen Plattformbetreibers; insbesondere werden Erstattungen technisch über dessen System abgewickelt. Der jeweils geltende Gesamtpreis (inkl. etwaiger Steuern), die wesentlichen Eigenschaften der Leistung sowie die weiteren Pflichtangaben werden dir unmittelbar vor Abschluss des jeweiligen Kaufs angezeigt. Die Bestellschaltfläche ist entsprechend den Vorgaben der jeweiligen Plattform eindeutig als zahlungspflichtig gekennzeichnet (vgl. § 312j Abs. 3 BGB).

(4) Jeder einzelne In-App-Kauf ist ein gesonderter Vertrag im Fernabsatz; die vorvertraglichen Informations- und Widerrufspflichten werden für jeden Kaufvorgang erfüllt, nicht nur einmalig bei Installation.

(5) Server-seitige Validierung: Zur Verhinderung von Betrug und zur Sicherstellung der ordnungsgemäßen Leistungserbringung erfolgt eine server-seitige Validierung der Kaufbelege (Receipt-Validierung). Ein ungültiger, manipulierter oder widerrufener Kaufbeleg kann zur Verweigerung oder zum Entzug der jeweiligen kostenpflichtigen Funktion führen.

(6) Rückerstattungen und gesetzliche Rechte: Du kannst deine gesetzlichen Widerrufs- und Gewährleistungsrechte (insbesondere nach §§ 327 ff., 355 BGB) jederzeit unmittelbar uns gegenüber geltend machen — über die In-App-Widerrufsfunktion (§ 6 Abs. 5) oder per Mitteilung an info@partyspot.app. Wir nehmen den Widerruf selbst entgegen und wickeln ihn ab. Daneben bieten die Plattformbetreiber (Apple/Google) eigene Erstattungsprozesse an; deren Inanspruchnahme ist ein zusätzlicher, freiwilliger Weg und lässt deine gesetzlichen Rechte uns gegenüber unberührt.

§ 5 Vertrag über digitale Produkte (§§ 327 ff. BGB), Bereitstellung und Aktualisierungen

(1) Die Bereitstellung der App und der kostenpflichtigen Funktionen erfolgt als Bereitstellung digitaler Produkte (digitale Inhalte und digitale Dienstleistungen) an Verbraucher. Es gelten die §§ 327 ff. BGB. Die §§ 327 ff. BGB finden auch dann Anwendung, wenn die App oder einzelne Funktionen unentgeltlich bereitgestellt werden und du hierfür personenbezogene Daten bereitstellst, die nicht ausschließlich zur Bereitstellung oder zur Erfüllung gesetzlicher Anforderungen verarbeitet werden (§ 327 Abs. 3 BGB).

(2) Bereitstellung und Freischaltung: Wir stellen das jeweilige digitale Produkt in der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses aktuellen Version bereit. Erworbene Verbrauchskäufe (z. B. Party-Tier, Speicher-Add-on, Party-Recap) werden nach erfolgreichem Kaufabschluss freigeschaltet. Wünschst du eine sofortige Freischaltung vor Ablauf der Widerrufsfrist, erfolgt diese erst, nachdem die Zustimmungen und Bestätigungen nach § 6 Abs. 3 (digitale Inhalte) bzw. § 6 Abs. 4 (digitale Dienstleistungen) eingeholt wurden. Ohne diese Zustimmungen und Bestätigungen bleibt dein Widerrufsrecht in vollem Umfang bestehen.

(3) Mangelhaftung: Wir stellen das digitale Produkt frei von Produkt- und Rechtsmängeln nach Maßgabe der §§ 327d ff. BGB bereit. Das Produkt entspricht den vereinbarten (subjektiven) sowie den objektiven Anforderungen und wird in der für ein digitales Produkt dieser Art üblichen Beschaffenheit bereitgestellt. Bei Mängeln stehen dir die gesetzlichen Rechte zu, insbesondere auf Nacherfüllung (Herstellung des vertragsgemäßen Zustands), Preisminderung und Vertragsbeendigung sowie ggf. Schadensersatz nach Maßgabe von § 13. Die gesetzliche Beweislastumkehr (§ 327k BGB) und die Verjährungsregeln (§ 327j BGB) bleiben unberührt.

(4) Bereitstellungs- und Aktualisierungszeitraum: Bei einer einmaligen Bereitstellung (§ 327 Abs. 2 S. 2 BGB; insbesondere Party-Tiers und Party-Recap) schulden wir Aktualisierungen für den nach Art und Zweck des Produkts vom Verbraucher vernünftigerweise zu erwartenden Zeitraum. Bei einer fortlaufenden Bereitstellung über einen Zeitraum (insbesondere kostenpflichtige Speicher-Pakete) schulden wir Aktualisierungen für die Dauer der gebuchten Speicherbereitstellung.

(5) Aktualisierungen (§ 327f BGB): Wir stellen während des maßgeblichen Bereitstellungszeitraums (Abs. 4) die Aktualisierungen bereit, die erforderlich sind, um die Vertragsmäßigkeit des digitalen Produkts zu erhalten, einschließlich erforderlicher Sicherheitsupdates, und informieren dich hierüber. Du bist gehalten, von uns bereitgestellte und angebotene Aktualisierungen innerhalb angemessener Frist zu installieren. Installierst du eine bereitgestellte Aktualisierung trotz ordnungsgemäßer Information über deren Verfügbarkeit und über die Folgen einer unterbliebenen Installation nicht oder nicht ordnungsgemäß, haften wir nicht für Mängel, die allein hierauf zurückzuführen sind, sofern die unterbliebene oder fehlerhafte Installation nicht auf einer mangelhaften Installationsanleitung beruht (§ 327f Abs. 2 BGB).

(6) Änderungen des digitalen Produkts (§ 327r BGB): Soweit es sich um eine dauerhafte Bereitstellung handelt, dürfen wir das digitale Produkt über das zur Erhaltung der Vertragsmäßigkeit Erforderliche hinaus nur ändern, wenn hierfür ein triftiger Grund vorliegt, dir hierdurch keine zusätzlichen Kosten entstehen und du klar und verständlich über die Änderung informiert wirst. Triftige Gründe sind insbesondere die Anpassung an eine geänderte technische Umgebung (z. B. Schnittstellenänderungen von Spotify, Apple Music oder den Cloud-Diensten), eine Erhöhung der IT-Sicherheit oder Anpassungen aufgrund geänderter rechtlicher Vorgaben. Entfällt oder ändert sich eine Funktion zwingend deshalb, weil ein Drittanbieter seinen Dienst oder eine Schnittstelle (SDK/API) einstellt oder ändert, wickeln wir dies über § 327r Abs. 1 BGB (triftiger Grund) ab (vgl. § 14 Abs. 2). Beeinträchtigt eine solche Änderung deine Zugriffs- oder Nutzungsmöglichkeit mehr als nur unerheblich, kannst du den Vertrag innerhalb von 30 Tagen unentgeltlich kündigen, sofern wir dir nicht den unveränderten Zustand kostenfrei weiter ermöglichen (§ 327r Abs. 3, 4 BGB).

§ 6 Widerrufsrecht, Widerrufsfunktion und Erlöschen des Widerrufsrechts

(1) Verbrauchern steht bei im Fernabsatz geschlossenen Verträgen grundsätzlich ein gesetzliches Widerrufsrecht zu. Die nachfolgende Widerrufsbelehrung gilt für die über die App erworbenen kostenpflichtigen digitalen Produkte.

(2) Widerrufsbelehrung

Widerrufsrecht

Du hast das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses.

Um dein Widerrufsrecht auszuüben, musst du uns (SZuCO – Dr.-Ing. Piotr Szegvári, Zum Weizenring 14, 14469 Potsdam, Deutschland, E-Mail: info@partyspot.app) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief oder eine E-Mail) über deinen Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Du kannst dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass du die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absendest.

Folgen des Widerrufs

Wenn du diesen Vertrag widerrufst, haben wir dir alle Zahlungen, die wir von dir erhalten haben, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über deinen Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das du bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt hast, es sei denn, mit dir wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden dir wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

Erläuternder Hinweis zur Rückabwicklung (nicht Bestandteil der amtlichen Belehrung): Da die Zahlungsabwicklung über die Plattform (Apple/Google) erfolgt (§ 4 Abs. 2, 3), kann die technische Rückerstattung über das System des jeweiligen Plattformbetreibers erfolgen. Dies lässt deinen gegen uns gerichteten gesetzlichen Rückzahlungsanspruch unberührt.

(3) Vorzeitiges Erlöschen bei digitalen Inhalten (§ 356 Abs. 5 BGB). Bei einem Vertrag über die Bereitstellung von nicht auf einem körperlichen Datenträger befindlichen digitalen Inhalten (insbesondere Party-Tiers und Party-Recap, vgl. Abs. 8) erlischt dein Widerrufsrecht vorzeitig nur dann, wenn

a) du ausdrücklich zustimmst, dass wir mit der Ausführung des Vertrags vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnen, und

b) du deine Kenntnis davon bestätigst, dass du durch deine Zustimmung mit Beginn der Ausführung des Vertrags dein Widerrufsrecht verlierst, und

c) wir dir eine Bestätigung des Vertrags gemäß § 312f BGB auf einem dauerhaften Datenträger zur Verfügung gestellt haben, die ausdrücklich deine Zustimmung zum vorzeitigen Ausführungsbeginn und deine Kenntnis vom Verlust des Widerrufsrechts ausweist.

Diese beiden Erklärungen (Zustimmung und Kenntnisbestätigung) holen wir vor Beginn der Ausführung in zwei getrennten, aktiven und nicht vorausgewählten Schritten in der App-eigenen Oberfläche ein; sie sind dem plattformgesteuerten Kaufvorgang (Apple/Google) vorgeschaltet. Erfolgt die Freischaltung ohne vorherige Einholung sämtlicher vorstehender Voraussetzungen oder ist die Leistung unentgeltlich, bleibt dein vierzehntägiges Widerrufsrecht in vollem Umfang bestehen. Bei digitalen Inhalten schuldest du im Fall eines wirksamen Widerrufs keinen Wertersatz (§ 357a Abs. 3 BGB).

(4) Vorzeitiges Erlöschen bei digitalen Dienstleistungen (§ 356 Abs. 4 BGB). Soweit es sich bei der erworbenen Leistung um eine digitale Dienstleistung handelt (insbesondere Speicher-Add-ons mit fortlaufender Bereitstellung von Speicherplatz, vgl. Abs. 8), erlischt das Widerrufsrecht erst mit der vollständigen Erbringung der Dienstleistung, und nur dann, wenn du ausdrücklich zugestimmt hast, dass wir vor Ablauf der Widerrufsfrist mit der Ausführung beginnen, und du deine Kenntnis davon bestätigt hast, dass du dein Widerrufsrecht mit vollständiger Vertragserfüllung verlierst. Übst du dein Widerrufsrecht aus, nachdem du die vorstehende Zustimmung erteilt hast, kann ein anteiliger Wertersatz für die bis zum Widerruf erbrachte Leistung geschuldet sein (§ 357 BGB).

(5) Widerrufsfunktion in der App (§ 356a BGB). Wir stellen in der App eine während der gesamten Widerrufsfrist ständig verfügbare, gut sichtbare und leicht zugängliche Widerrufsfunktion (Schaltfläche „Vertrag widerrufen”) bereit. Nach Betätigung gelangst du zu einer Bestätigungsseite, auf der du deinen Namen, den zu widerrufenden Vertrag (Identifikation des Kaufs) und ein Kommunikationsmittel für die Eingangsbestätigung angeben kannst; den Widerruf schließt du mit einer gesonderten Schaltfläche „Widerruf bestätigen” ab. Den Eingang deiner Widerrufserklärung bestätigen wir dir unverzüglich auf einem dauerhaften Datenträger unter Angabe des Inhalts der Erklärung sowie von Datum und Uhrzeit des Eingangs; diese Eingangsbestätigung enthält keine Aussage über die Wirksamkeit des Widerrufs. Für anonyme Käufer, die kein Konto mit E-Mail-Adresse unterhalten, stellen wir die Widerrufsfunktion kontofrei zugänglich bereit und ermöglichen die Eingangsbestätigung über einen anderen dauerhaften Datenträger (vgl. § 3 Abs. 3).

(6) Muster-Widerrufsformular

An: SZuCO – Dr.-Ing. Piotr Szegvári, Zum Weizenring 14, 14469 Potsdam, Deutschland, E-Mail: info@partyspot.app Hiermit widerrufe(n) ich/wir () den von mir/uns () abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Leistung in PartySpot: ____________________ Bestellt am () / erhalten am (): ____________________ Name des/der Verbraucher(s): ____________________ Anschrift des/der Verbraucher(s): ____________________ Datum: ____________________ (Unterschrift, nur bei Mitteilung auf Papier) (*) Unzutreffendes streichen.

(7) Bestätigung auf dauerhaftem Datenträger (§ 312f BGB). Bei digitalen Inhalten enthält die Vertragsbestätigung ausdrücklich, dass du dem vorzeitigen Beginn der Ausführung zugestimmt und deine Kenntnis vom Verlust des Widerrufsrechts bestätigt hast (Abs. 3). Steht keine E-Mail-Adresse zur Verfügung, erfolgt die Bestätigung über einen anderen dauerhaften Datenträger (vgl. § 3 Abs. 3).

(8) Zuordnung der Produktarten. Für die Anwendung der vorstehenden Absätze gilt: Party-Tiers und Party-Recap sind digitale Inhalte im Sinne des § 356 Abs. 5 BGB (kein Wertersatz, Abs. 3). Speicher-Add-ons, die Speicherplatz fortlaufend über einen Zeitraum bereitstellen, können als digitale Dienstleistung im Sinne des § 356 Abs. 4 BGB einzuordnen sein (Abs. 4); im Kaufvorgang wird dir jeweils die für die konkrete Leistung zutreffende Widerrufsbelehrung angezeigt.

§ 7 Pflichten und Verantwortung des Hosts als Veranstalter; Musik-Lizenz-Disclaimer

(1) Der Host ist Veranstalter der von ihm angelegten Party, soweit seine Party urheberrechtlich als öffentliche Wiedergabe im Sinne der §§ 15 Abs. 3, 19 UrhG einzuordnen ist. Bei rein privaten Feiern im persönlich verbundenen Kreis (Familie, Freunde) liegt regelmäßig keine öffentliche Wiedergabe und damit regelmäßig keine GEMA-/GVL-Pflicht vor. Soweit eine öffentliche Wiedergabe vorliegt, ist der Host allein verantwortlich für die rechtliche Zulässigkeit seiner Veranstaltung und der dort stattfindenden Musikwiedergabe.

(2) Musiknutzung und öffentliche Wiedergabe: Die über Spotify oder Apple Music verfügbaren Consumer-/Premium-Lizenzen decken regelmäßig nur die private, nicht-kommerzielle und nicht-öffentliche Nutzung ab. Eine öffentliche Wiedergabe von Musik im Sinne der §§ 15 Abs. 2, 3, 19 UrhG (z. B. bei Veranstaltungen außerhalb des rein privaten, persönlich verbundenen Kreises) ist von diesen Consumer-Lizenzen nicht gedeckt und kann zusätzliche Rechte und Pflichten auslösen.

(3) GEMA/GVL und Genehmigungen: Soweit eine Veranstaltung urheber- oder leistungsschutzrechtlich eine öffentliche Wiedergabe darstellt, ist allein der Host als Veranstalter dafür verantwortlich,

  • die Musiknutzung rechtzeitig bei der zuständigen Verwertungsgesellschaft (insbesondere GEMA und GVL) anzumelden und die anfallenden Vergütungen zu entrichten,
  • etwaige weitere erforderliche behördliche oder privatrechtliche Genehmigungen (z. B. ordnungs-, gaststätten-, immissionsschutz- oder versammlungsrechtlicher Art) einzuholen,
  • die Bedingungen der jeweils genutzten Musik-Streaming-Dienste (Spotify, Apple Music) einzuhalten.

Ein bestehender Rahmenvertrag einer Location deckt einen externen Veranstalter regelmäßig nicht ab. Bei unterlassener oder verspäteter Anmeldung können Mehrkosten (z. B. ein Kontrollkostenzuschlag) und Schadensersatzansprüche entstehen.

(4) Klarstellung zur Rolle von PartySpot: PartySpot stellt ausschließlich eine technische Steuerungsfunktion für die auf dem Host-Gerät installierte Drittanbieter-Musik-App bereit (vgl. § 2 Abs. 1 lit. a). PartySpot wird nicht Veranstalter, nimmt keine Musiknutzung im eigenen Namen vor und übernimmt keine lizenz- oder genehmigungsrechtlichen Pflichten des Hosts. Die Bewertung, ob eine Wiedergabe öffentlich ist und welche Lizenzen/Genehmigungen erforderlich sind, obliegt dem Host.

(5) Der Host stellt PartySpot von allen Ansprüchen Dritter (insbesondere von Verwertungsgesellschaften, Rechteinhabern oder Behörden) frei, soweit diese auf einer von ihm zu vertretenden Verletzung der vorstehenden Pflichten beruhen. Im Übrigen gilt § 12 (Freistellung).

§ 8 Nutzerinhalte (Fotos/Videos, Kommentare): Rechte, Einwilligungen, Rechteeinräumung

(1) Verantwortung und Rechtegarantie: Für die von dir eingestellten Inhalte (insbesondere Fotos, Videos, Kommentare) bist du allein verantwortlich. Du sicherst zu, dass du über alle erforderlichen Rechte verfügst, um die Inhalte in die App einzustellen und im Rahmen der jeweiligen Party zu nutzen, dass die nach Absatz 2 erforderlichen Einwilligungen abgebildeter Personen vorliegen, und dass durch die Inhalte keine Rechte Dritter (insbesondere Urheber-, Leistungsschutz-, Marken-, Namens- oder Persönlichkeitsrechte) und keine gesetzlichen Verbote verletzt werden.

(2) Einwilligung abgebildeter Personen (§ 22 KUG / DSGVO): Du sicherst zu, dass die auf deinen Uploads erkennbar abgebildeten Personen mit der Speicherung und dem Teilen der Inhalte innerhalb der jeweiligen Party-Galerie einverstanden sind, soweit dies erforderlich ist (§ 22 KUG, Art. 6 Abs. 1, Art. 7 DSGVO). Werden Inhalte über den rein privaten, persönlich verbundenen Kreis hinaus zugänglich gemacht, ist die Einholung der erforderlichen Einwilligungen Aufgabe des Hosts als Veranstalter. Bei erkennbar abgebildeten minderjährigen Personen ist die Einwilligung sämtlicher sorgeberechtigter Personen erforderlich; bei gemeinsamem Sorgerecht ist — da die Verbreitung von Fotos regelmäßig keine Angelegenheit des täglichen Lebens ist — die Einwilligung beider Elternteile einzuholen. Ab Einsichtsfähigkeit des Minderjährigen (regelmäßig ab dem 14. Lebensjahr) ist zusätzlich die Einwilligung des Minderjährigen selbst erforderlich (sog. Doppelzuständigkeit).

(3) Hinweis zur Reichweite und datenschutzrechtliche Verantwortlichkeit: Eine über die jeweilige Party und den dort vorgesehenen Teilnehmerkreis hinausgehende Veröffentlichung von Inhalten ist nicht Bestandteil der Funktion der App. Die sogenannte Haushaltsausnahme (Art. 2 Abs. 2 lit. c DSGVO) kommt nur für rein private Partys im persönlich verbundenen Kreis in Betracht; sie greift insbesondere dann nicht, wenn Inhalte einem nicht persönlich verbundenen oder unbestimmten Personenkreis zugänglich gemacht werden (vgl. EuGH, „Ryneš”). Soweit die Haushaltsausnahme nicht eingreift, kann den Host als Veranstalter eine eigene datenschutzrechtliche Verantwortlichkeit für die innerhalb einer Party geteilten Personenfotos treffen. Hiervon zu unterscheiden ist die Verarbeitung, die der Anbieter selbst vornimmt (insbesondere Speicherung, Hosting und Komprimierung im PartySpot Storage): Insoweit ist der Anbieter eigener datenschutzrechtlich Verantwortlicher bzw. Auftragsverarbeiter. Die Haushaltsausnahme entlastet den Anbieter daher nicht. Ergänzend gilt die Datenschutzerklärung (§ 17), die das Verhältnis der Verantwortlichkeiten näher beschreibt.

(4) Rechteeinräumung an PartySpot (auf den Dienst beschränkt): Du räumst uns an den von dir eingestellten Inhalten ein einfaches (nicht ausschließliches), räumlich auf das für den Betrieb der App Erforderliche und zeitlich auf die Dauer der Speicherung beschränktes Nutzungsrecht ein, das ausschließlich dazu dient, die App vertragsgemäß zu betreiben. Hiervon umfasst sind nur die technisch notwendigen Handlungen, insbesondere das Speichern, Hochladen, technische Aufbereiten/Komprimieren, Bereithalten und Anzeigen der Inhalte gegenüber den berechtigten Teilnehmern der jeweiligen Party. Eine darüber hinausgehende, insbesondere ausschließliche, unwiderrufliche, zeitlich/räumlich unbegrenzte oder kommerzielle Nutzung erwerben wir nicht. Sämtliche Rechte an den Inhalten verbleiben im Übrigen bei dir bzw. den berechtigten Rechteinhabern.

(5) Externer Speicher: Wählt der Host als Speicherort eine von ihm selbst verwaltete externe Cloud (Dropbox, Google Drive), beschränkt sich die vorstehende Rechteeinräumung auf das zur Übertragung in den ausgewählten externen Speicher technisch Erforderliche. Die weitere Speicherung und Nutzung richtet sich dann nach dem Verhältnis zwischen Host und dem externen Cloud-Anbieter.

(6) Auswertung von Song-/Abstimmungsdaten in aggregierter, nicht personenbeziehbarer Form: Die im Rahmen von Partys entstehenden Song- und Abstimmungsdaten dürfen wir ausschließlich in aggregierter, nicht personenbeziehbarer Form (insbesondere als nicht auf eine einzelne Party und ihren Standort rückführbare Setlists) zu den folgenden, abschließend bestimmten Zwecken nutzen: statistische Auswertungen, Verbesserung und Weiterentwicklung der App sowie Empfehlungsfunktionen. Eine entsprechende Sammlung kann in dieser Form vorgehalten werden („parties-data”). Eine Nutzung personenbezogener oder personenbeziehbarer (pseudonymer) Daten zu diesen Zwecken erfolgt auf Grundlage dieser Klausel nicht; soweit eine vollständige Anonymisierung im Einzelfall technisch nicht erreicht wird, stützen wir die Verarbeitung auf die in der Datenschutzerklärung (§ 17) genannte Rechtsgrundlage (Art. 6 Abs. 1 DSGVO). Das Verhältnis zu deinen Rechten aus den §§ 327 ff. BGB (insbesondere § 327q BGB) bleibt unberührt.

§ 9 Verbotene Inhalte, Moderation und Löschrechte

(1) Es ist untersagt, Inhalte einzustellen, die gegen geltendes Recht oder die guten Sitten verstoßen. Verboten sind insbesondere Inhalte, die

  • rechtswidrige, strafbare, jugendgefährdende, gewaltverherrlichende, volksverhetzende, extremistische, diskriminierende oder pornografische Inhalte enthalten, insbesondere kinder- oder jugendpornografische Inhalte (§ 184b StGB),
  • Rechte Dritter verletzen (insbesondere Urheber-, Leistungsschutz-, Marken-, Namens- oder Persönlichkeitsrechte, einschließlich des Rechts am eigenen Bild),
  • Schadsoftware enthalten oder die Funktionsfähigkeit der App oder der Drittdienste beeinträchtigen.

(2) Geschlossene Party-Gruppen: Die Party-Galerien sind technisch auf den jeweiligen, durch QR-Code/Beitrittscode definierten Teilnehmerkreis beschränkte, geschlossene Gruppen; eine Verbreitung von Inhalten an die Öffentlichkeit ist nicht Bestandteil der Funktion. Nach unserer Einschätzung ist PartySpot daher keine „Online-Plattform” im Sinne der Verordnung (EU) 2022/2065 (Digital Services Act, DSA), sodass die weitergehenden Pflichten für Online-Plattformen (Abschnitt 3 des Kapitels III DSA) nicht eingreifen. Als Anbieter eines Hosting-Dienstes und als Kleinstunternehmen (Art. 19 DSA) unterliegen wir nur den hierfür geltenden Pflichten.

(3) Melde- und Abhilfeverfahren / Moderation: Wir stellen ein Verfahren zur Meldung rechtswidriger Inhalte bereit (Kontakt: info@partyspot.app) und prüfen eingehende Meldungen (Melde- und Abhilfeverfahren nach Art. 16 DSA). Erlangen wir Kenntnis von rechtswidrigen oder gegen diese AGB verstoßenden Inhalten, sind wir berechtigt und im gesetzlich gebotenen Umfang verpflichtet, die betroffenen Inhalte zu entfernen oder den Zugang zu ihnen zu sperren. Unsere Verantwortlichkeit als Diensteanbieter und die einschlägigen Haftungsprivilegien richten sich nach § 7 ff. DDG in Verbindung mit den Art. 4 bis 8 DSA.

(4) Begründung und Widerspruch: Entfernen oder sperren wir von dir eingestellte Inhalte, informieren wir dich — soweit ein Kommunikationsweg vorliegt und dies rechtlich zulässig ist — unter Angabe der wesentlichen Gründe der Entscheidung. Du kannst der Entscheidung formlos unter info@partyspot.app widersprechen; wir prüfen deinen Widerspruch und teilen dir das Ergebnis mit.

(5) Bei schwerwiegenden oder wiederholten Verstößen können wir Inhalte löschen, den Zugang sperren und das Nutzerkonto kündigen. Vor einer Sperrung oder Kündigung fordern wir dich — außer bei Gefahr im Verzug oder bei offensichtlich schwerwiegenden Rechtsverstößen — zunächst zur Abhilfe innerhalb einer angemessenen Frist auf. Wir berücksichtigen dabei die berechtigten Interessen der betroffenen Nutzer und handeln bei der Auswahl der Maßnahme verhältnismäßig.

(6) Bezahlte Funktionen / unberechtigte Maßnahmen: Erfolgt eine Sperrung oder Kündigung bezahlter Funktionen (z. B. Party-Tier, Speicher-Paket) aus einem von dir zu vertretenden wichtigen Grund, gilt § 16 Abs. 3. Bei einer unberechtigten Sperrung oder Maßnahme bleiben deine Ansprüche auf Erstattung und Schadensersatz unberührt.

(7) Die vorstehende Verlagerung der inhaltlichen Verantwortung auf den jeweiligen Nutzer lässt unsere eigenen gesetzlichen Pflichten als Diensteanbieter und als datenschutzrechtlich Verantwortliche unberührt.

§ 10 Speicherdauer und Löschfristen

(1) Wir speichern Inhalte und Daten nur so lange, wie es für den jeweiligen Zweck erforderlich ist oder gesetzliche Pflichten dies erfordern. Im PartySpot Storage gelten — vorbehaltlich gesetzlicher Aufbewahrungspflichten und der nachstehenden Vorwarnung — folgende Regelfristen:

a) Fotos und Videos: Löschung 30 Tage nach Ende der jeweiligen Party.

b) Partys: Löschung 12 Monate nach dem letzten der jeweiligen Party zugeordneten Party-Kauf.

c) Nutzerkonten: Löschung nach 12 Monaten Inaktivität.

(2) Vorwarnung: Vor der Löschung nach Absatz 1 informieren wir dich rechtzeitig per Push-Nachricht und — soweit eine E-Mail-Adresse vorliegt — per E-Mail, damit du die betroffenen Inhalte rechtzeitig sichern kannst.

(3) Empfehlung zur Eigensicherung: Wir empfehlen dir, dir wichtige Inhalte (insbesondere Fotos und Videos) zusätzlich anderweitig zu sichern. Hierbei handelt es sich um eine bloße Empfehlung und nicht um eine haftungsbegrenzende Voraussetzung. Soweit die verlustfreie Speicherung gerade vertragliche Hauptleistung ist (insbesondere im entgeltlichen PartySpot Storage), schulden wir die vertragsgemäße Speicherung; eine Obliegenheit zur Eigensicherung besteht insoweit nicht. Deine zwingenden Verbraucherrechte (insbesondere §§ 327 ff. BGB) bleiben unberührt.

(4) Externer Speicher: Hat der Host als Speicherort eine selbst verwaltete externe Cloud (Dropbox, Google Drive) gewählt, gelten die vorstehenden Löschfristen hierfür nicht. Speicherung, Aufbewahrung, Sicherung und Löschung in der externen Cloud verantwortet der Host allein nach Maßgabe seines Vertrags mit dem jeweiligen Cloud-Anbieter.

(5) Du kannst die Löschung deiner Inhalte und deines Kontos jederzeit über die in der App vorgesehenen Funktionen oder per Mitteilung an info@partyspot.app verlangen. Datenschutzrechtliche Löschansprüche (Art. 17 DSGVO) bleiben unberührt.

§ 11 Vertragslaufzeit, Kündigung und Kündigungsfunktion

(1) Der Nutzungsvertrag über die App wird auf unbestimmte Zeit geschlossen und kann von dir jederzeit durch Löschung deines Kontos bzw. Deinstallation der App beendet werden. Bereits getätigte einmalige Verbrauchskäufe bleiben hiervon im Rahmen ihres jeweiligen Leistungszwecks unberührt.

(2) Kündigungsfunktion in der App (§ 312k BGB). Für die über die Benutzeroberfläche der App geschlossenen, auf Dauer angelegten Verträge mit entgeltlichen Funktionen (insbesondere fortlaufend bereitgestellte Speicher-Pakete) stellen wir in der App eine ständig verfügbare, unmittelbar und leicht zugängliche Kündigungsfunktion bereit. Diese ist ohne vorgeschalteten Login erreichbar (Schaltfläche „Verträge hier kündigen” / „Vertrag kündigen”). Nach Betätigung gelangst du zu einer Bestätigungsseite, auf der du die nach § 312k Abs. 2 BGB erforderlichen Angaben machen kannst (insbesondere Art der Kündigung, Bezeichnung des Vertrags, Identifizierung und Kommunikationsmittel für die Kündigungsbestätigung sowie den Kündigungszeitpunkt). Mit einer gesonderten Bestätigungsschaltfläche gibst du die Kündigungserklärung ab. Den Zugang, das Datum und den Zeitpunkt deiner Kündigung sowie den Zeitpunkt, zu dem das Vertragsverhältnis beendet wird, bestätigen wir dir unverzüglich auf einem dauerhaften Datenträger.

(3) Das Recht beider Parteien zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund für uns liegt insbesondere bei erheblichen oder wiederholten Verstößen gegen diese AGB oder gegen geltendes Recht vor; § 9 Abs. 5 (vorherige Aufforderung zur Abhilfe, Verhältnismäßigkeit) gilt entsprechend.

(4) Die Kündigungsfunktion nach Absatz 2 steht neben der Widerrufsfunktion nach § 6 Abs. 5 und ersetzt diese nicht.

§ 12 Freistellung

(1) Du stellst uns von allen berechtigten Ansprüchen Dritter frei, die diese gegen uns aufgrund einer von dir zu vertretenden (schuldhaften) Verletzung ihrer Rechte durch von dir eingestellte Inhalte oder durch deine Nutzung der App geltend machen. Dies umfasst die zur Rechtsverteidigung erforderlichen, angemessenen und nachgewiesenen Kosten, höchstens jedoch die nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) anfallenden gesetzlichen Gebühren.

(2) Die Freistellung ist auf solche Ansprüche begrenzt, die du nach den allgemeinen Grundsätzen zu vertreten hast; eine verschuldensunabhängige Freistellung wird nicht vereinbart.

(3) Wir werden dich über eine Inanspruchnahme durch Dritte, die zu einer Freistellung führen kann, unverzüglich informieren, dir — soweit rechtlich möglich — Gelegenheit zur eigenen Rechtsverteidigung geben und keine Anerkenntnisse oder Vergleiche ohne deine vorherige Zustimmung abgeben, soweit dies zumutbar ist. Du bist verpflichtet, uns im Falle einer Inanspruchnahme unverzüglich, wahrheitsgemäß und vollständig die für die Prüfung und Abwehr der Ansprüche erforderlichen Informationen zur Verfügung zu stellen.

(4) Unsere eigene gesetzliche Verantwortlichkeit und etwaiges Mitverschulden unsererseits bleiben unberührt; insoweit reduziert sich deine Freistellungspflicht entsprechend.

§ 13 Haftung

(1) Wir haften dir gegenüber unbeschränkt

  • bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit,
  • für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung von uns, unseren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen beruhen,
  • nach Maßgabe des Produkthaftungsgesetzes,
  • soweit wir eine Garantie übernommen haben, sowie
  • in den Fällen sonstiger zwingender gesetzlicher Haftung.

(2) Bei der lediglich fahrlässigen Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht — eine Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung du regelmäßig vertrauen darfst) ist unsere Haftung auf den vertragstypischen, bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden begrenzt.

(3) Im Übrigen ist eine Haftung — insbesondere für einfache Fahrlässigkeit bei der Verletzung nicht wesentlicher Vertragspflichten — ausgeschlossen.

(4) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten unserer gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen. Eine Änderung der Beweislast zu deinem Nachteil ist hiermit nicht verbunden.

(5) Datenverlust: Für den Verlust von Daten haften wir nach den vorstehenden Absätzen. Ein etwaiges Mitverschulden wegen unterlassener zumutbarer Datensicherung wird im Einzelfall nach § 254 BGB berücksichtigt; eine generelle Obliegenheit zur Eigensicherung als Voraussetzung unserer Haftung besteht nicht, insbesondere nicht, soweit die verlustfreie Speicherung gerade vertragliche Hauptleistung ist (entgeltlicher PartySpot Storage; vgl. § 10 Abs. 3). Soweit eine Wiederherstellung aus von dir ordnungsgemäß erstellten Sicherungen möglich ist, kann sich der zu ersetzende Aufwand hierauf beschränken. Deine zwingenden Rechte aus §§ 327 ff. BGB bleiben unberührt.

(6) Drittdienste: Wir haften nicht für die Verfügbarkeit, Funktionsfähigkeit, Inhalte oder Rechtmäßigkeit der von dir genutzten Drittdienste (insbesondere Spotify, Apple Music, Dropbox, Google Drive sowie der App-Store-Plattformen). Insoweit bestehen eigenständige Vertragsverhältnisse zwischen dir bzw. dem Host und dem jeweiligen Drittanbieter (vgl. § 14).

§ 14 Verfügbarkeit, Drittdienste und technische Voraussetzungen

(1) Wir bemühen uns um eine möglichst hohe Verfügbarkeit der App. Für unentgeltliche Funktionen schulden wir keine bestimmte, ununterbrochene Verfügbarkeit. Wartungsarbeiten, Störungen außerhalb unseres Einflussbereichs (insbesondere des Internets, der Mobilfunknetze, der Endgeräte oder der Drittdienste) sowie Fälle höherer Gewalt können die Nutzbarkeit vorübergehend einschränken. Für entgeltlich bereitgestellte digitale Produkte (insbesondere kostenpflichtige Speicher-Pakete) bleiben die zwingenden Rechte aus §§ 327 ff. BGB (Vertragsmäßigkeit einschließlich der objektiven Verfügbarkeitserwartung sowie Aktualisierungen) unberührt.

(2) Die Musiksteuerung setzt eine vom Host installierte und ordnungsgemäß eingerichtete Spotify- bzw. Apple-Music-App nebst dort erforderlichem (in der Regel kostenpflichtigem) Account voraus. Auf Bestand, Funktionsumfang, Schnittstellen (SDK/API) und Konditionen dieser Drittdienste haben wir keinen Einfluss. Stellt ein Drittanbieter seinen Dienst oder eine Schnittstelle ein oder ändert er diese, kann die entsprechende Funktion der App entfallen oder eingeschränkt werden; § 5 Abs. 6 (Änderungen des digitalen Produkts) bleibt unberührt.

(3) Für die von dir oder dem Host genutzten externen Cloud-Speicher (Dropbox, Google Drive) gelten die Bedingungen und Datenschutzhinweise des jeweiligen Anbieters; die Verbindung erfolgt über OAuth und wird vom Host eigenverantwortlich verwaltet.

§ 15 Minderjährige

(1) Die Nutzung der App und insbesondere der Abschluss kostenpflichtiger In-App-Käufe setzt die erforderliche Geschäftsfähigkeit voraus. Minderjährige dürfen die App nur mit Einwilligung ihrer gesetzlichen Vertreter nutzen; für Vertragsschlüsse durch Minderjährige gelten die §§ 104 ff. BGB.

(2) Im Zusammenhang mit der App sind drei verschiedene Altersschwellen für drei verschiedene Sachverhalte zu unterscheiden:

a) Geschäftsfähigkeit für den wirksamen Abschluss von Verträgen (insbesondere In-App-Käufe): nach Maßgabe der §§ 104 ff. BGB;

b) datenschutzrechtliche Einwilligung in Dienste der Informationsgesellschaft: nach Art. 8 DSGVO in Deutschland erst ab Vollendung des 16. Lebensjahres wirksam; bei jüngeren Personen bedarf es der Einwilligung bzw. Zustimmung der Träger der elterlichen Verantwortung;

c) Einwilligung in die Nutzung des eigenen Bildnisses (Foto/Video): ab Einsichtsfähigkeit des Minderjährigen (regelmäßig ab dem 14. Lebensjahr) zusätzlich zu der Einwilligung der Sorgeberechtigten (vgl. § 8 Abs. 2).

(3) Wir erheben nicht wissentlich personenbezogene Daten von Kindern unterhalb der jeweils maßgeblichen Altersschwelle ohne die erforderliche Zustimmung. Erlangen wir Kenntnis von einer entgegenstehenden Datenverarbeitung, löschen wir die betroffenen Daten unverzüglich.

§ 16 Sperrung und Folgen

(1) Im Falle einer berechtigten Sperrung oder Kündigung aus einem von dir zu vertretenden wichtigen Grund besteht kein Anspruch auf Erstattung bereits über die Plattform abgewickelter Käufe; gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.

(2) Sperrungen und Maßnahmen unterliegen den Voraussetzungen und der Verhältnismäßigkeitsprüfung nach § 3 Abs. 4 und § 9 Abs. 5; bei unberechtigten Maßnahmen bleiben deine Ansprüche auf Erstattung und Schadensersatz unberührt.

(3) Wird eine bezahlte Funktion aus einem von dir zu vertretenden wichtigen Grund berechtigt gesperrt oder gekündigt, besteht insoweit kein Erstattungsanspruch; deine zwingenden gesetzlichen Rechte bleiben unberührt.

§ 17 Datenschutz

(1) Wir verarbeiten personenbezogene Daten nach Maßgabe der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und der weiteren anwendbaren Datenschutzvorschriften. Diese AGB ersetzen nicht die datenschutzrechtlichen Informationen. Die vollständigen Pflichtangaben nach Art. 13/14 DSGVO (insbesondere Verantwortlicher, Verarbeitungszwecke, Rechtsgrundlagen, Empfänger, etwaige Drittlandübermittlungen und deren Grundlagen, Speicherdauer sowie deine Betroffenenrechte) ergeben sich aus unserer gesonderten Datenschutzerklärung, die in der App und im jeweiligen Store-Eintrag jederzeit abrufbar ist.

(2) Verarbeitet werden insbesondere: Account-E-Mail-Adresse, Anzeigename und Login-Zeitpunkt; Party-Daten (Songs/Setlists, Votes, Fotos/Videos nebst Metadaten, Kommentare); Push-Token (auch bei anonymer Nutzung); Daten der Receipt-Validierung im Zusammenhang mit In-App-Käufen (über Apple/Google); im Rahmen der Musiksteuerung verarbeitete Anbindungsdaten (z. B. OAuth-Token, Account-Kennungen von Spotify/Apple Music); anonymisierte Nutzungsstatistiken; in aggregierter, nicht personenbeziehbarer Form gehaltene Setlists (§ 8 Abs. 6); sowie Daten im Zusammenhang mit dem Screenshot-Hinweis (§ 2 Abs. 1 lit. b). Mit ausdrücklicher, freiwilliger Einwilligung (Opt-in, Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO) können zudem verarbeitet werden: eine GPS-basierte Vor-Ort-Verifikation sowie ein Geohash zur Anzeige von „Partys in der Nähe”. Diese Einwilligungen kannst du jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen. Zu den Empfängern, der konkreten Speicherdauer (insbesondere der Löschung des Geohash nach Party-Ende), den Rechtsgrundlagen und etwaigen Drittlandübermittlungen — insbesondere im Zusammenhang mit Google Firebase als Auftragsverarbeiter (Art. 28 DSGVO) und einer etwaigen Verarbeitung in den USA auf Grundlage des EU-US Data Privacy Framework bzw. der EU-Standardvertragsklauseln (Art. 44 ff. DSGVO) — informiert die Datenschutzerklärung.

(3) Setzt du die App für eine Party ein, bei der Personenfotos über den rein privaten Kreis hinaus geteilt werden, kann dich eine eigene datenschutzrechtliche Verantwortlichkeit als Host/Veranstalter treffen (vgl. § 8 Abs. 3). Die Erfüllung der hiermit verbundenen Pflichten (insbesondere Information und Einwilligung der Betroffenen) obliegt dir. Die Verarbeitung, die der Anbieter selbst vornimmt (Speicherung, Hosting, Komprimierung), verantwortet der Anbieter; eine etwaige gemeinsame Verantwortlichkeit (Art. 26 DSGVO) wird in der Datenschutzerklärung behandelt.

(4) Für die von dir gewählten externen Cloud-Speicher und die Drittdienste (Spotify, Apple Music) gelten deren eigene Datenschutzbestimmungen.

§ 18 Änderungen dieser AGB

(1) Wir behalten uns vor, diese AGB mit Wirkung für die Zukunft zu ändern, soweit dies aufgrund einer Änderung der Rechtslage, höchstrichterlicher Rechtsprechung, technischer Entwicklungen, einer Erweiterung oder Änderung des Leistungsangebots oder aus anderen triftigen, bei Vertragsschluss nicht vorhersehbaren Gründen erforderlich wird und du hierdurch nicht unangemessen benachteiligt wirst.

(2) Wesentliche Änderungen, insbesondere Änderungen der Hauptleistungspflichten, des Preisgefüges oder sonst des Äquivalenzverhältnisses sowie Änderungen wesentlicher Rechte und Pflichten, nehmen wir nicht im Wege einer bloßen Zustimmungsfiktion vor. Über solche Änderungen informieren wir dich rechtzeitig (z. B. per E-Mail oder In-App-Hinweis) vor ihrem geplanten Inkrafttreten; sie werden nur mit deiner aktiven Zustimmung wirksam. Erteilst du die Zustimmung nicht, gilt der Vertrag zu den bisherigen Bedingungen fort; das beiderseitige Kündigungsrecht bleibt unberührt.

(3) Eine Änderung im Wege einer Zustimmungsfiktion (Schweigen gilt als Zustimmung) kommt allenfalls für rein redaktionelle oder rechtlich gebotene Klarstellungen in Betracht, die sich nicht auf die Hauptleistungspflichten, die Preise, das Äquivalenzverhältnis oder sonstige wesentliche Rechte und Pflichten auswirken; sie ist kein Instrument für eine beliebige inhaltliche Umgestaltung des Vertrags. In diesem Fall informieren wir dich mindestens sechs Wochen vor dem geplanten Inkrafttreten in Textform über die Änderung und über dein Recht, ihr innerhalb dieser Frist zu widersprechen, sowie über die Bedeutung deines Schweigens. Widersprichst du fristgerecht, gilt der Vertrag unverändert fort; allein wegen deines Widerspruchs erfolgt keine Kündigung oder Sperrung.

(4) Für Änderungen des digitalen Produkts selbst gilt vorrangig § 5 Abs. 6 (§ 327r BGB).

§ 19 Anbieterkennzeichnung (§ 5 DDG, § 18 MStV) und Streitbeilegung

(1) Angaben gemäß § 5 DDG (Digitale-Dienste-Gesetz) und § 18 Abs. 1 MStV: Die nachstehenden Pflichtangaben dienen zugleich der allgemeinen Impressumspflicht nach § 18 Abs. 1 MStV, da die App nicht ausschließlich persönlichen oder familiären Zwecken dient (geschäftsmäßiges Angebot, monetarisiert über In-App-Käufe).

SZuCO – Dr.-Ing. Piotr Szegvári Einzelunternehmer Zum Weizenring 14 14469 Potsdam Deutschland

E-Mail: info@partyspot.app Schneller elektronischer Kontaktweg: Kontaktformular in der PartySpot-App (Einstellungen → Hilfe & Support) Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß § 27a UStG: DE458930351 Eine Wirtschafts-Identifikationsnummer gemäß § 139c AO besteht nicht.

Neben der E-Mail-Adresse stellen wir einen zweiten, schnellen Kommunikationsweg für eine unmittelbare Kommunikation im Sinne des § 5 Abs. 1 Nr. 2 DDG bereit (Telefonnummer oder In-App-Kontaktformular mit zugesicherter kurzer Reaktionszeit).

(2) Verantwortlicher im Sinne des § 18 Abs. 2 MStV (nur einschlägig, soweit journalistisch-redaktionelle Inhalte angeboten werden):

Dr.-Ing. Piotr Szegvári, Zum Weizenring 14, 14469 Potsdam, Deutschland.

Sofern die App keine journalistisch-redaktionellen Inhalte im Sinne des § 18 Abs. 2 MStV bereitstellt, entfällt diese Angabe.

(3) Verbraucherstreitbeilegung: Wir sind weder bereit noch verpflichtet, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen (§ 36 Abs. 1 Nr. 1 VSBG).

§ 20 Schlussbestimmungen

(1) Anwendbares Recht: Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG). Hast du als Verbraucher deinen gewöhnlichen Aufenthalt in einem anderen Staat, bleibt dir der Schutz gewährt, der dir durch zwingende Bestimmungen des Rechts deines Aufenthaltsstaats gewährt wird (Art. 6 Abs. 2 Rom-I-VO); diese Rechtswahl entzieht dir diesen Schutz nicht.

(2) Gerichtsstand: Ein gesetzlicher Gerichtsstand wird durch diese AGB nicht abbedungen. Als Verbraucher kannst du nach Maßgabe der zwingenden verbraucherschützenden Bestimmungen (insbesondere Art. 17 ff. der Verordnung (EU) Nr. 1215/2012 — Brüssel Ia) regelmäßig an deinem Wohnsitzgericht klagen und nur dort verklagt werden. Eine von den zwingenden Verbrauchergerichtsständen abweichende Vereinbarung wird nicht getroffen.

(3) Plattform-Hinweis: Für die Nutzung über die Betriebssysteme bzw. Stores von Apple (iOS/iPadOS) und Google (Android) gelten zusätzlich die jeweiligen Nutzungs- und Zahlungsbedingungen der Plattformbetreiber. Diese AGB begründen keine Rechte oder Pflichten der Plattformbetreiber und lassen deren Bedingungen unberührt.

(4) Salvatorische Klausel: Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt. An die Stelle einer unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften. Diese Klausel führt nicht zu einer Abänderung der gesetzlichen Beweislast zu deinem Nachteil und beschränkt nicht deine zwingenden Verbraucherrechte.

(5) Textform/Kontakt: Mitteilungen im Zusammenhang mit diesem Vertrag können in Textform, insbesondere per E-Mail an info@partyspot.app, erfolgen.


Stand: 18. Juni 2026 · Version 1.0 (Entwurf)

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