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Community- & Inhaltsrichtlinien für die App PartySpot

Stand: Juni 2026. Diese Fassung befindet sich in finaler rechtlicher Prüfung; einzelne kursiv in Klammern markierte Angaben werden noch ergänzt.

1. Zweck und Geltung (ergänzend zu den AGB)

(1) Diese Community- und Inhaltsrichtlinien (nachfolgend „Richtlinien”) konkretisieren die Rechte und Pflichten beim Einstellen, Teilen, Bewerten und Kommentieren von Inhalten in der mobilen App „PartySpot” (nachfolgend „App”). Sie ergänzen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB”), insbesondere die §§ 8 (Nutzerinhalte), 9 (Verbotene Inhalte, Moderation und Löschrechte) und 15 (Minderjährige), und sind im Zweifel im Einklang mit diesen auszulegen. Bei Widersprüchen zwischen diesen Richtlinien und den AGB gehen die AGB vor.

(2) Anbieter und für die Anwendung dieser Richtlinien Verantwortlicher ist:

SZuCO – Dr.-Ing. Piotr Szegvári (Einzelunternehmer) Zum Weizenring 14 14469 Potsdam Deutschland E-Mail: info@partyspot.app Schneller elektronischer Kontaktweg: Kontaktformular in der PartySpot-App (Einstellungen → Hilfe & Support) USt-IdNr. gemäß § 27a UStG: DE458930351

(nachfolgend „Anbieter”, „wir” oder „PartySpot”)

(3) Diese Richtlinien gelten für alle Nutzer der App — Hosts (Veranstalter einer Party) wie Gäste (Teilnehmer einer Party, auch bei anonymer Teilnahme mit frei gewähltem Alias). Mit dem Anlegen oder dem Beitritt zu einer Party erkennst du diese Richtlinien als verbindlich an. Eine fehlende Registrierung (anonyme Gastnutzung) befreit nicht von der Einhaltung dieser Richtlinien.

(4) Aktive Zustimmung vor dem Einstellen von Inhalten. Jeder Nutzer — auch der ohne Registrierung beitretende anonyme Gast — muss diese Richtlinien beim Party-Beitritt bzw. spätestens vor dem ersten Hochladen, Bewerten oder Kommentieren von Inhalten aktiv bestätigen (Bestätigungsschritt im Beitritts-/Upload-Flow). Ohne diese aktive Bestätigung ist das Einstellen nutzergenerierter Inhalte technisch nicht vorgesehen.

(5) Die App ist eine reine Mobile-App (iOS/iPadOS und Android); eine Web-Version wird nicht angeboten. Es gibt keine Chat-Funktion; eine Interaktion zwischen Nutzern findet über Foto-Kommentare statt, die am jeweiligen Foto und nicht an einem Profil hängen. Diese Kommentare sind gleichwohl nutzergenerierte Inhalte, für die diese Richtlinien — einschließlich des Melde- und Moderationsverfahrens (Abschnitte 5 bis 7) — vollständig gelten.

(6) Geschlossene vs. offene Partys. Die Foto- und Video-Galerie ist auf den jeweiligen Teilnehmerkreis einer Party beschränkt. Dabei ist zu unterscheiden:

a) Rein private/geschlossene Partys: Der Beitritt erfolgt ausschließlich über QR-Code bzw. den achtstelligen Beitrittscode innerhalb eines persönlich verbundenen Kreises; die Galerie bildet insoweit eine geschlossene Gruppe.

b) Öffentliche Partys und Partys mit Beitritt Fremder: Die App ermöglicht zudem öffentliche Partys sowie — bei aktivierter, opt-in-basierter Funktion „Partys in der Nähe” (umkreisbasierte Auffindbarkeit per Geohash) — den Beitritt nicht persönlich verbundener Personen. In diesem Fall können nutzergenerierte Inhalte einem nicht persönlich verbundenen oder potenziell unbestimmten Personenkreis zugänglich werden.

(7) Einordnung als Hosting-/Plattformdienst. Soweit Partys ausschließlich einem persönlich verbundenen, geschlossenen Kreis zugänglich sind, behandeln wir den Dienst als Hosting-Dienst. Werden Inhalte hingegen über öffentliche Partys oder den umkreisbasierten Beitritt Fremder einer unbestimmten Zahl Dritter zugänglich, kann der Dienst insoweit als Online-Plattform im Sinne des Art. 3 lit. i der Verordnung (EU) 2022/2065 (Digital Services Act, DSA) einzuordnen sein. Wir richten unsere Verfahren so aus, dass sie auch den weitergehenden Plattform-Anforderungen (insbesondere Art. 16, 17, 20 DSA) genügen. Die abschließende Einordnung sowie etwaige Befreiungen für Kleinst- und Kleinunternehmen (Art. 19 DSA) sind anwaltlich zu klären und mit den AGB (§§ 8, 9) konsistent zu halten.

(8) Du bist für alle von dir eingestellten Inhalte und für dein Verhalten in der App allein verantwortlich (§ 8 Abs. 1 AGB).

2. Erlaubte Nutzung

(1) PartySpot dient dazu, Feiern gemeinsam zu gestalten: Musiksteuerung (Fernsteuerung einer auf dem Host-Gerät installierten Spotify- bzw. Apple-Music-App, kein eigenes Streaming), gemeinsames Musik-Voting, sowie eine gemeinsame Foto- und Video-Galerie mit Foto-Voting und Kommentaren.

(2) Erlaubt ist insbesondere:

  • das Einstellen eigener Fotos und Videos (Videos bis maximal 30 Sekunden, on-device komprimiert), an denen du über die erforderlichen Rechte verfügst und für die die nach Abschnitt 4 erforderlichen Einwilligungen vorliegen;
  • das sachliche, respektvolle Kommentieren und Bewerten (Plus/Minus) von Fotos sowie das Voting über Songs;
  • das Vorschlagen von Musiktiteln im Rahmen der vom Host konfigurierten Voting- und Playlist-Funktionen;
  • die Wahl eines Alias bzw. Anzeigenamens, der keine Rechte Dritter verletzt und nicht gegen Recht oder die guten Sitten verstößt (vgl. § 3 Abs. 4 AGB).

(3) Die Nutzung hat im Rahmen des vorgesehenen Zwecks zu erfolgen. Eine zweckwidrige Nutzung (z. B. das Einstellen partyfremder Werbung, Spam, Massen-Uploads ohne Bezug zur Party, das Umgehen technischer Schutzmechanismen) ist untersagt.

(4) Du bist für alle von dir eingestellten Inhalte und für dein Verhalten in der App allein verantwortlich (§ 8 Abs. 1 AGB).

3. Jugendschutz und Mindestalter

(1) Mindestalter / Altersfreigabe. Die App ist für Personen ab 16 Jahren bestimmt. Die im Apple App Store und im Google Play Store hinterlegte Altersfreigabe (Apple Age Rating, Google Content Rating / IARC) ist mit diesem Mindestalter konsistent zu halten und vor Veröffentlichung verbindlich festzulegen. Die altersbezogenen Einwilligungs- und Wirksamkeitsschwellen ergeben sich ergänzend aus § 15 AGB (insbesondere: Einwilligung nach Art. 8 DSGVO ab dem 16. Lebensjahr; Einwilligung in die Nutzung des eigenen Bildnisses ab Einsichtsfähigkeit, regelmäßig ab dem 14. Lebensjahr; Geschäftsfähigkeit für kostenpflichtige Funktionen).

(2) Strukturelle Vorsorgemaßnahmen. Zum Schutz Minderjähriger und zur Erfüllung der Vorsorgepflichten nach dem Jugendschutzgesetz (JuSchG) und dem Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV) halten wir folgende strukturelle Maßnahmen vor:

  • ein für alle Nutzer leicht auffindbares Melde- und Beschwerdesystem (Abschnitt 6);
  • Moderationsmöglichkeiten des Hosts sowie anbieterseitige Entfernungs- und Sperrbefugnisse (Abschnitte 5, 7);
  • das ausdrückliche Verbot jugendgefährdender, pornografischer und sonstiger entwicklungsbeeinträchtigender Inhalte (Abschnitt 3 — gemeint ist Abschnitt 4) nebst zugesicherter zeitnaher Entfernung;

(3) Ungeprüfter anonymer Upload. Anonyme Gäste können ohne vorherige Alters- oder Identitätsprüfung Fotos, Videos und Kommentare einstellen. Wir begegnen dem damit verbundenen Risiko durch das Inhaltsverbot (Abschnitt 4), die aktive Richtlinien-Bestätigung vor dem ersten Upload (Abschnitt 1 Abs. 4), die laufende Moderation/Filterung (Abschnitt 8) und die zugesicherte Entfernung jugendgefährdender Inhalte sowie Sperrung der verursachenden Nutzer innerhalb der in Abschnitt 6 genannten Frist. Der konkrete Zuschnitt der JuSchG-/JMStV-Pflichten (insbesondere etwaige nutzerzahlabhängige Schwellenwerte, vgl. § 24a JuSchG) ist anwaltlich auf die tatsächliche Nutzerbasis abzustimmen.

4. Verbotene Inhalte und Verhaltensweisen

(1) Untersagt sind Inhalte und Verhaltensweisen, die gegen geltendes Recht oder die guten Sitten verstoßen oder Rechte Dritter verletzen. Im Einzelnen sind insbesondere folgende Inhalte verboten (vgl. § 9 Abs. 1 AGB):

a) Rechtswidrige und strafbare Inhalte, insbesondere kinder- und jugendpornografische Inhalte (§ 184b StGB).

  • Beispiel: Darstellungen sexueller Handlungen von, an oder vor Minderjährigen — in jeder Form. Solche Inhalte werden ohne Vorankündigung entfernt und im gesetzlich gebotenen Umfang den zuständigen Behörden gemeldet.

b) Jugendgefährdende und entwicklungsbeeinträchtigende Inhalte im Sinne des Jugendschutzrechts (JuSchG, JMStV).

  • Beispiel: drastische, für Minderjährige ungeeignete Gewalt- oder Sexualdarstellungen.

c) Pornografische Inhalte und sonstige sexuell explizite Darstellungen.

  • Beispiel: explizite Nacktaufnahmen ohne legitimen Bezug zur Party.

d) Gewaltverherrlichende, grausame oder verrohend wirkende Inhalte.

  • Beispiel: Verherrlichung oder Verharmlosung von Gewalttaten, Darstellung schwerer Misshandlungen.

e) Volksverhetzende, extremistische und verfassungsfeindliche Inhalte (insbesondere §§ 86, 86a, 130 StGB).

  • Beispiel: Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen, Aufstacheln zum Hass gegen Bevölkerungsgruppen, Leugnen oder Verharmlosen des Holocaust.

f) Diskriminierende, beleidigende oder herabwürdigende Inhalte gegenüber Personen oder Gruppen.

  • Beispiel: rassistische, antisemitische, sexistische oder gegen die sexuelle Identität gerichtete Beschimpfungen in einem Foto-Kommentar.

g) Verletzungen von Urheber-, Leistungsschutz-, Marken- oder Namensrechten.

  • Beispiel: Hochladen fremder, geschützter Fotos oder Werke ohne Erlaubnis des Rechteinhabers.

h) Verletzungen von Persönlichkeitsrechten und des Rechts am eigenen Bild (§ 22 KUG, Art. 6, 7 DSGVO).

  • Beispiel: Veröffentlichen erkennbarer Personenaufnahmen ohne deren Einwilligung (siehe Abschnitt 5); heimliche oder bloßstellende Aufnahmen.

i) Schadsoftware und technische Manipulation.

  • Beispiel: das Einschleusen von Schadcode oder Maßnahmen, die die Funktionsfähigkeit der App oder der angebundenen Drittdienste (Spotify, Apple Music, Cloud-Speicher) beeinträchtigen.

(2) Ebenfalls untersagt sind:

  • Belästigung, Mobbing und Bedrohung anderer Teilnehmer, insbesondere über Foto-Kommentare;
  • Identitätsmissbrauch, insbesondere die Wahl eines Alias/Anzeigenamens, der eine andere Person, eine Marke oder eine Institution vortäuscht;
  • Spam, partyfremde Werbung und kommerzielle Massenkommunikation;
  • das ungewollte Offenlegen des Standorts, der Privatadresse oder des Aufenthalts Dritter sowie der Missbrauch der umkreisbasierten Funktion „Partys in der Nähe”, etwa um fremde oder minderjährige Personen aufzufinden oder zu belästigen;
  • das Umgehen oder Aushebeln von Moderations-, Melde- oder Sicherheitsfunktionen (z. B. erneutes Einstellen gebannter Songs über Umwege, Umgehen von Sperren oder der Melde-/Blockierfunktion).

(3) Diese Aufzählung ist nicht abschließend. Maßgeblich ist stets, ob ein Inhalt oder Verhalten gegen geltendes Recht, die guten Sitten oder berechtigte Interessen Dritter verstößt.

5. Bildrechte, Einwilligung abgebildeter Personen und Minderjährigenschutz

(1) Rechtegarantie des Uploaders. Mit dem Einstellen eines Fotos oder Videos sicherst du zu, dass du über alle erforderlichen Rechte verfügst und dass durch den Inhalt keine Rechte Dritter verletzt werden (§ 8 Abs. 1 AGB).

(2) Einwilligung erkennbar abgebildeter Personen (§ 22 KUG / DSGVO). Du darfst Aufnahmen, auf denen Personen erkennbar abgebildet sind, nur dann in die Party-Galerie einstellen, wenn die abgebildeten Personen mit der Speicherung und dem Teilen innerhalb der jeweiligen Party-Galerie einverstanden sind, soweit dies erforderlich ist (§ 22 KUG, Art. 6 Abs. 1, Art. 7 DSGVO).

  • Beispiel: Bevor du ein Gruppenfoto hochlädst, vergewissere dich, dass die abgebildeten Gäste damit einverstanden sind, dass es in der Party-Galerie für die übrigen Teilnehmer sichtbar wird.

(3) Öffentliche Partys und Beitritt Fremder — erhöhte Anforderungen. Bei öffentlichen Partys und bei Partys, denen über die Funktion „Partys in der Nähe” nicht persönlich verbundene Gäste beitreten können, ist der Teilnehmerkreis gerade nicht persönlich verbunden. Die sogenannte Haushaltsausnahme (Art. 2 Abs. 2 lit. c DSGVO; vgl. EuGH, „Ryneš”) greift in diesen Fällen regelmäßig nicht. Die Anforderungen an die Einwilligung der abgebildeten Personen (§ 22 KUG) verschärfen sich entsprechend, und eine eigene datenschutzrechtliche Verantwortlichkeit des Hosts ist umso eher anzunehmen (Abs. 4; § 8 Abs. 3 AGB). Stelle daher in diesen Fällen besonders sorgfältig sicher, dass die erforderlichen Einwilligungen aller erkennbar abgebildeten Personen vorliegen.

(4) Minderjährige. Bei erkennbar abgebildeten minderjährigen Personen ist die Einwilligung sämtlicher sorgeberechtigter Personen erforderlich; bei gemeinsamem Sorgerecht ist — da die Verbreitung von Fotos regelmäßig keine Angelegenheit des täglichen Lebens ist — die Einwilligung beider Elternteile einzuholen. Ab Einsichtsfähigkeit des Minderjährigen (regelmäßig ab dem 14. Lebensjahr) ist zusätzlich die Einwilligung des Minderjährigen selbst erforderlich (sog. Doppelzuständigkeit; vgl. § 8 Abs. 2, § 15 AGB).

(5) Verantwortlichkeit des Hosts. Werden Inhalte über den rein privaten, persönlich verbundenen Kreis hinaus zugänglich gemacht — insbesondere bei öffentlichen oder offen beitretbaren Partys —, ist die Einholung der erforderlichen Einwilligungen Aufgabe des Hosts als Veranstalter; ihn kann insoweit eine eigene datenschutzrechtliche Verantwortlichkeit treffen (§ 8 Abs. 2, 3 AGB).

(6) Screenshot-Hinweis (kein technischer Kopierschutz). Wird von Inhalten der Galerie ein Screenshot angefertigt, kann ein technischer Hinweis erfolgen („Screenshot-Guard”); der Host kann diese Funktion deaktivieren (Opt-out). Dieser Hinweis ist lediglich eine Information und kein technischer Schutz: Er verhindert weder das Anfertigen von Screenshots noch eine Weiterverbreitung (z. B. durch Abfotografieren mit einem zweiten Gerät) und schützt Bildrechte nicht wirksam. Die Verantwortung dafür, Inhalte nur mit den erforderlichen Einwilligungen einzustellen, bleibt vollständig beim Uploader; das Anfertigen oder Weiterverbreiten von Screenshots kann gleichwohl Rechte Dritter verletzen. Der Screenshot-Hinweis stellt eine eigenständige Datenverarbeitung dar; deren Zweck und Rechtsgrundlage (Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO) sind in der Datenschutzerklärung beschrieben (vgl. § 2 lit. b, § 17 AGB).

(7) Widerruf der Einwilligung. Eine abgebildete Person kann ihre Einwilligung mit Wirkung für die Zukunft widerrufen. Erhältst du Kenntnis von einem Widerruf, ist der betroffene Inhalt unverzüglich zu entfernen; Host und Foto-Eigentümer können den Inhalt jederzeit selbst löschen (Abschnitt 6). Unabhängig davon kann eine Entfernung über das Meldeverfahren (Abschnitt 7) verlangt werden.

6. Rechte und Pflichten des Hosts als Moderator

(1) Der Host moderiert die von ihm angelegte Party und verfügt hierzu über folgende Funktionen:

a) Fotos und Kommentare löschen. Der Host und der jeweilige Foto-Eigentümer können einzelne Fotos jederzeit löschen. Auch einzelne Kommentare sind meldbar und können durch den Host bzw. den Anbieter entfernt werden.

b) Songs bannen. Der Host kann einzelne Songs bannen; gebannte Titel werden in die Liste der gesperrten Titel (bannedTrackIds) aufgenommen und können — auch über die Suche — nicht erneut hinzugefügt werden. Alternativ kann der Host einen Song ans Ende der Warteschlange verschieben.

c) Beitritt steuern. Der Beitritt kann eine Freigabe durch den Host erfordern. Der Host kann Gäste aus der Party entfernen und aussperren.

(2) Verhältnismäßigkeit und Sachlichkeit. Der Host übt seine Moderationsbefugnisse sachgerecht und verhältnismäßig aus und berücksichtigt die berechtigten Interessen der betroffenen Teilnehmer. Die Moderationsbefugnisse dienen der Durchsetzung dieser Richtlinien und der Wahrung des Party-Charakters; sie dürfen nicht missbräuchlich, diskriminierend oder zur Verletzung von Rechten Dritter eingesetzt werden.

(3) Eigene Verantwortlichkeit des Hosts. Die Moderationsbefugnisse des Hosts lassen seine eigene rechtliche Verantwortung für seine Veranstaltung und die dort eingestellten Inhalte unberührt (vgl. §§ 7, 8 AGB). Die Moderationsmöglichkeiten des Hosts ersetzen nicht das in Abschnitt 7 beschriebene Melde- und Abhilfeverfahren gegenüber dem Anbieter.

(4) Verhältnis zu den Befugnissen des Anbieters. Unabhängig von der Host-Moderation bleibt der Anbieter berechtigt und im gesetzlich gebotenen Umfang verpflichtet, rechtswidrige oder gegen diese Richtlinien verstoßende Inhalte zu entfernen oder zu sperren und den verursachenden Nutzer zu sperren (Abschnitte 7, 8).

7. Melde- und Abhilfeverfahren; Blockieren und Entfernen von Inhalten und Nutzern

(1) In-App-Melde- und Blockierfunktion. Die App stellt an jedem Foto, jedem Video und jedem Kommentar sowie für jeden Teilnehmer (Alias) niedrigschwellige Funktionen bereit:

  • „Inhalt melden” an jedem einzelnen Foto, Video und Kommentar;
  • „Nutzer melden” und „Nutzer blockieren” für jeden Teilnehmer-Alias — verfügbar für jeden Nutzer (auch Gäste), nicht nur für den Host;
  • ein nutzerseitiges Ausblenden/Blockieren der Inhalte eines bestimmten Alias. Da Kommentare am Foto und nicht an einem Profil hängen, knüpft das Blockieren technisch an den jeweiligen Party-Alias an.

Zusätzlich zur In-App-Funktion kann jederzeit per E-Mail gemeldet werden:

Meldekontakt: info@partyspot.app Zusätzlicher Kontaktweg: Kontaktformular in der PartySpot-App (Einstellungen → Hilfe & Support)

(2) Inhalt einer Meldung. Bitte gib in der Meldung möglichst genau an: (i) eine Begründung, warum du den Inhalt für rechtswidrig oder unzulässig hältst, (ii) die genaue Bezeichnung bzw. den Fundort des Inhalts (z. B. betroffene Party, Foto/Video/Kommentar, Inhalts-ID), (iii) deine Kontaktdaten für eine Rückmeldung (sofern möglich) und (iv) eine Erklärung, dass deine Angaben nach bestem Wissen vollständig und richtig sind. Dieses Verfahren entspricht den Anforderungen an ein Melde- und Abhilfeverfahren nach Art. 16 der Verordnung (EU) 2022/2065 (Digital Services Act, DSA).

(3) Bearbeitung und Reaktionszeit. Wir bestätigen den Eingang deiner Meldung (bei In-App-Meldungen durch eine automatische Eingangsbestätigung), prüfen sie zeitnah, sorgfältig und nicht willkürlich und teilen dir die getroffene Entscheidung mit. Bei begründeten Meldungen über missbräuchliche oder rechtswidrige Inhalte handeln wir unverzüglich: Wir entfernen den betroffenen Inhalt UND sperren den verursachenden Nutzer (bei anonymen Gästen über die Bindung an Gerät, Session bzw. Token) innerhalb von 24 Stunden nach Kenntniserlangung. Diese Zusage wird durch einen tatsächlich betriebenen Eingangs- und Triage-Prozess unterlegt (vgl. Abschnitt 8). Die Sperrung des verursachenden Nutzers kann der Anbieter selbst vornehmen; sie ist nicht auf die Host-Moderation beschränkt.

(4) Blockieren und Entfernen von Nutzern. Zum Schutz vor unerwünschten Inhalten und Interaktionen bestehen folgende Möglichkeiten:

  • jeder Nutzer kann Inhalte und andere Nutzer in der App melden und blockieren (Absatz 1);
  • der Host kann einzelne Gäste aus seiner Party entfernen und aussperren sowie den Beitritt von einer Freigabe abhängig machen (Abschnitt 6);
  • der Anbieter kann auf eine begründete Meldung hin Inhalte entfernen und den Zugang eines verursachenden Nutzers — auch eines anonymen — sperren (Abschnitt 8).

(5) Missbräuchliche Meldungen. Bei wiederholt offensichtlich unbegründeten oder missbräuchlichen Meldungen können wir die Bearbeitung weiterer Meldungen des betreffenden Nutzers nach vorheriger Warnung und nur für offensichtlich missbräuchliches Meldeverhalten angemessen einschränken (vgl. Art. 23 DSA). Die Pflicht zur inhaltlichen Prüfung begründeter Meldungen — insbesondere solcher, die rechtswidrige Inhalte betreffen — bleibt hiervon nach Art. 16 DSA unberührt.

8. Maßnahmen, Begründung und Folgen bei Verstößen

(1) Mögliche Maßnahmen. Erlangen wir Kenntnis von rechtswidrigen oder gegen diese Richtlinien verstoßenden Inhalten oder Verhaltensweisen, können wir je nach Schwere und Häufigkeit insbesondere:

  • den betroffenen Inhalt entfernen oder den Zugang dazu sperren,
  • einen rechtswidrigen oder offensichtlich missbräuchlichen Alias/Anzeigenamen ändern oder sperren (§ 3 Abs. 4 AGB),
  • den Zugang des Nutzers vorübergehend oder dauerhaft sperren (auch bei anonymen Gästen über Geräte-/Session-/Token-Bindung),
  • das Nutzerkonto kündigen (§§ 9, 11, 16 AGB).

(2) Verhältnismäßigkeit und vorherige Aufforderung. Vor einer Sperrung oder Kündigung fordern wir dich — außer bei Gefahr im Verzug oder bei offensichtlich schwerwiegenden Rechtsverstößen — zunächst zur Abhilfe innerhalb einer angemessenen Frist auf. Wir berücksichtigen die berechtigten Interessen der betroffenen Nutzer und wählen die Maßnahme verhältnismäßig aus (§ 3 Abs. 4, § 9 Abs. 5 AGB).

(3) Begründungspflicht (Statement of Reasons, Art. 17 DSA). Entfernen oder sperren wir von dir eingestellte Inhalte, teilen wir dir die wesentlichen Gründe mit. Diese Begründungspflicht besteht grundsätzlich und gilt für alle Hosting-Dienste (Art. 17 DSA). Damit die Begründung nicht an einem fehlenden Kontaktweg scheitert, stellen wir auch anonymen Nutzern einen Kommunikationskanal bereit (insbesondere einen In-App-Hinweis am gemeldeten bzw. entfernten Inhalt, der über die Party- und Inhalts-ID zugeordnet wird).

(4) Widerspruch / internes Beschwerdemanagement. Du kannst der Entscheidung formlos widersprechen — per E-Mail unter info@partyspot.app oder über den in der App bereitgestellten (auch anonym nutzbaren) Widerspruchskanal. Wir prüfen deinen Widerspruch und teilen dir das Ergebnis mit (§ 9 Abs. 4 AGB). Soweit der Dienst als Online-Plattform einzuordnen ist, richtet sich das interne Beschwerdemanagement nach Art. 20 DSA.

(5) Bezahlte Funktionen / unberechtigte Maßnahmen. Erfolgt eine Sperrung oder Kündigung bezahlter Funktionen (z. B. Party-Tier, Speicher-Add-on, Party-Recap) aus einem von dir zu vertretenden wichtigen Grund, gilt § 16 AGB. Bei einer unberechtigten Maßnahme bleiben deine Ansprüche auf Erstattung und Schadensersatz unberührt (§ 9 Abs. 6, § 16 Abs. 2 AGB).

(6) Gesetzliche Pflichten. Die Verlagerung der inhaltlichen Verantwortung auf den jeweiligen Nutzer lässt unsere eigenen gesetzlichen Pflichten als Diensteanbieter und als datenschutzrechtlich Verantwortliche unberührt (§ 9 Abs. 7 AGB). Unsere Verantwortlichkeit und die einschlägigen Haftungsprivilegien richten sich nach den §§ 7 ff. DDG in Verbindung mit den Art. 4 bis 8 DSA; die Melde- und Begründungspflichten (Art. 16, 17 DSA) bleiben hiervon unberührt.

9. Hinweis zu den UGC-Anforderungen von Apple und Google

(1) Die App enthält nutzergenerierte Inhalte (User-Generated Content, „UGC”) und unterliegt insoweit den Vorgaben der App-Store-Betreiber. Um die für die Freigabe und den Verbleib im Apple App Store (insbesondere App Store Review Guideline 1.2) und im Google Play Store (UGC-Policy) erforderlichen Schutzmechanismen zu gewährleisten, stellen wir folgende Funktionen bereit:

a) Aktive Zustimmung zu diesen Richtlinien vor dem ersten Einstellen von Inhalten (Abschnitt 1 Abs. 4) — auch für anonyme Gäste;

b) Filterung und laufende Moderation anstößiger Inhalte: Neben dem Inhaltsverbot (Abschnitt 4) und den Moderationsfunktionen des Hosts (Abschnitt 6) setzen wir Host-Moderationsfunktionen (Löschen einzelner Inhalte, optionale Beitritts-Freigabe), eine niedrigschwellige Veto-/Verbergen-Funktion für Gäste sowie die zeitnahe Entfernung gemeldeter Inhalte durch den Anbieter ein. Das bloße Inhaltsverbot ersetzt diese Moderationskomponente nicht;

c) In-App-Melde- und Blockiermechanismus an jedem Inhalt und für jeden Nutzer (Abschnitt 7 Abs. 1) mit zeitnaher Reaktion — Entfernung missbräuchlicher Inhalte UND Sperrung des verursachenden Nutzers innerhalb von 24 Stunden nach Kenntniserlangung (Abschnitt 7 Abs. 3);

d) Möglichkeit, Nutzer zu blockieren bzw. zu entfernen — der Host kann Gäste entfernen und aussperren und den Beitritt von einer Freigabe abhängig machen; jeder Nutzer kann andere Nutzer melden und blockieren; der Anbieter kann verursachende (auch anonyme) Nutzer sperren (Abschnitte 6, 7);

e) veröffentlichte Kontaktangaben des Anbieters für Meldungen und Rückfragen (Abschnitt 1, Abschnitt 10).

(2) Diese Schutzmechanismen dienen zugleich der Erfüllung der gesetzlichen Anforderungen (insbesondere des Melde- und Abhilfeverfahrens nach Art. 16 DSA, der Begründungspflicht nach Art. 17 DSA sowie der Jugendschutz-Vorsorgepflichten nach JuSchG/JMStV). Ergänzend gelten die Nutzungs- und sonstigen Bedingungen der jeweiligen Plattformbetreiber (Apple, Google); diese Richtlinien begründen keine Rechte oder Pflichten der Plattformbetreiber.

10. Kontakt

PartySpot — SZuCO – Dr.-Ing. Piotr Szegvári (Einzelunternehmer) Zum Weizenring 14 14469 Potsdam Deutschland

Meldungen, Beschwerden und Widersprüche: info@partyspot.app sowie die In-App-Melde-/Widerspruchsfunktion Zusätzlicher, schneller Kontaktweg: Kontaktformular in der PartySpot-App (Einstellungen → Hilfe & Support) USt-IdNr. gemäß § 27a UStG: DE458930351 Zuständige Aufsichtsbehörde / Koordinator für digitale Dienste: entfällt

Mitteilungen im Zusammenhang mit diesen Richtlinien können in Textform, insbesondere per E-Mail an info@partyspot.app, erfolgen. Die vollständige Anbieterkennzeichnung (§ 5 DDG, § 18 MStV) ergibt sich aus § 19 der AGB; die datenschutzrechtlichen Pflichtangaben enthält die gesonderte Datenschutzerklärung (§ 17 AGB).

11. Version, Einbeziehung und Änderungen

(1) Version: 1.0 — Stand: 19. Juni 2026. Diese Richtlinien sind Anlage zu den AGB (Version 1.0, Stand: 18. Juni 2026) und mit diesen gemeinsam anzuwenden; die Paragraphen-Querverweise auf die AGB (insbesondere §§ 8, 9, 15, 16, 17, 18, 19) sind bei Änderungen der AGB-Nummerierung zu pflegen.

(2) Einbeziehung und Änderungen: Die Einbeziehung sowie Änderungen dieser Richtlinien richten sich nach § 18 der AGB. Wir informieren über Änderungen in der dort vorgesehenen Form; die jeweils geltende Fassung wird in der App bereitgestellt.


Stand: 19. Juni 2026

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