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Endnutzer-Lizenzvereinbarung (EULA) / Software-Lizenzbedingungen für die App PartySpot

Stand: Juni 2026. Diese Fassung befindet sich in finaler rechtlicher Prüfung; einzelne kursiv in Klammern markierte Angaben werden noch ergänzt.

§ 1 Vertragsgegenstand, Vertragspartner und Verhältnis zur AGB

(1) Diese Endnutzer-Lizenzvereinbarung (nachfolgend „EULA” oder „Lizenzbedingungen”) regelt ausschließlich die Einräumung und den Umfang des Nutzungsrechts (Lizenz) an der mobilen Softwareanwendung „PartySpot” (nachfolgend „App” oder „Software”) nebst zugehöriger Dokumentation und Updates für die Betriebssysteme Apple iOS und iPadOS sowie Google Android. Eine Web-Version wird nicht angeboten.

(2) Lizenzgeber und Anbieter ist:

SZuCO – Dr.-Ing. Piotr Szegvári (Einzelunternehmer) Zum Weizenring 14 14469 Potsdam Deutschland E-Mail: info@partyspot.app Schneller elektronischer Kontaktweg: Kontaktformular in der PartySpot-App (Einstellungen → Hilfe & Support) Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß § 27a UStG: DE458930351 Zuständige Aufsichtsbehörde: entfällt

(nachfolgend „Anbieter”, „Lizenzgeber”, „wir” oder „PartySpot”)

(3) Verhältnis zur AGB (klare Abgrenzung): Diese EULA betrifft allein die urheberrechtliche Lizenz an der Software (Rechtseinräumung, Nutzungsumfang, Nutzungsbeschränkungen, geistiges Eigentum). Die schuldrechtliche Ausgestaltung des Dienst-/Nutzungsvertrags — insbesondere Leistungsbeschreibung, In-App-Käufe und Preise, Bereitstellung digitaler Produkte nach §§ 327 ff. BGB, Widerrufs- und Kündigungsrechte, Nutzerinhalte, Pflichten des Hosts als Veranstalter, Datenschutz, Verfügbarkeit und Anbieterkennzeichnung — richtet sich nach den AGB. Die EULA tritt neben die AGB und ersetzt diese nicht.

(4) Rangfolge im Widerspruchsfall: Soweit sich Regelungen dieser EULA und der AGB oder einzelne Bestimmungen innerhalb dieser EULA widersprechen, gilt im Interesse des Verbraucherschutzes die folgende Rangfolge:

  1. zwingendes Verbraucherrecht sowie diejenige Bestimmung, die für dich (nachfolgend „Nutzer”, „du” oder „Sie”) günstiger ist, gehen stets vor;
  2. die plattformspezifischen Bestimmungen (§ 9) gehen den übrigen Bestimmungen dieser EULA vor, jedoch nur für das Außenverhältnis zum jeweiligen Plattformbetreiber (Apple, Google); das Innenverhältnis zwischen dir und dem Anbieter sowie deine Verbraucherrechte bleiben hiervon unberührt;
  3. im Innenverhältnis zwischen dir und dem Anbieter ist im Übrigen die EULA für Fragen der Software-Lizenz und die AGB für Fragen des Dienst-/Nutzungsvertrags vorrangig.

(5) Zwingende Verbraucherrechte unberührt: Diese EULA lässt deine zwingenden gesetzlichen Rechte als Verbraucher (§ 13 BGB), insbesondere die Rechte aus den §§ 327 ff. BGB (Verträge über digitale Produkte) sowie das Widerrufsrecht, vollständig unberührt. Begriffe wie „Host”, „Gast”, „Party” und „Inhalte” werden in dem in § 1 Abs. 6 der AGB definierten Sinn verwendet.

§ 2 Einräumung des Nutzungsrechts (Lizenz)

(1) Der Anbieter räumt dir mit dem rechtmäßigen Bezug der App über den Apple App Store bzw. den Google Play Store ein einfaches (nicht ausschließliches), nicht übertragbares und nicht unterlizenzierbares Recht ein, die App in ihrer jeweils bereitgestellten Objektcode-Fassung bestimmungsgemäß zu nutzen.

(2) Die Lizenz ist persönlich und beschränkt auf die Nutzung auf Endgeräten, die du besitzt oder kontrollierst, nach Maßgabe der jeweiligen Nutzungsregeln der Vertriebsplattform (App Store „Usage Rules” / Google Play). Eine Nutzung auf Apple-Geräten, die du besitzt oder kontrollierst, ist im Rahmen der Apple-Nutzungsregeln auch über „Familienfreigabe”/„Volumenlizenzen” zulässig, soweit diese dies vorsehen.

(3) Bestimmungsgemäße Nutzung ist die Nutzung der App zu den in der Leistungsbeschreibung (§ 2 der AGB) genannten Zwecken, insbesondere zur Organisation von Partys, zur Fernsteuerung der auf dem Gerät des Hosts installierten Drittanbieter-Musik-App (Spotify über das Spotify-App-Remote-SDK bzw. Apple Music über MusicKit; kein eigenes Streaming durch PartySpot) sowie zur Nutzung der gemeinsamen Foto-/Video-Galerie. Die App speichert oder vervielfältigt keine Musikwerke; sie übermittelt lediglich Steuerbefehle an die installierte Drittanbieter-App.

(4) Die Lizenz umfasst die für die bestimmungsgemäße Nutzung technisch erforderlichen Vervielfältigungen (insbesondere das Laden, Anzeigen, Ablaufenlassen und Zwischenspeichern der App auf dem Endgerät). Dein gesetzliches Recht zur Erstellung einer Sicherungskopie (§ 69d Abs. 2 UrhG) bleibt unberührt.

(5) Kostenpflichtige Funktionen: Die Freischaltung kostenpflichtiger Funktionen (Party-Tiers, stapelbare Speicher-Add-ons, Party-Recap) erfolgt über einmalige In-App-Käufe (Verbrauchskäufe; keine Werbung, kein Abonnement) nach Maßgabe der §§ 4 ff. der AGB. Die EULA gewährt selbst keinen Anspruch auf entgeltliche Funktionen; sie regelt nur den lizenzrechtlichen Rahmen ihrer Nutzung.

(6) Es werden dir keine weitergehenden Rechte eingeräumt, als in dieser EULA ausdrücklich genannt. Alle nicht ausdrücklich eingeräumten Rechte verbleiben beim Anbieter bzw. den jeweiligen Rechteinhabern (§ 4).

§ 3 Nutzungsbeschränkungen

(1) Soweit nicht durch zwingendes Recht erlaubt oder in dieser EULA ausdrücklich gestattet, ist es dir untersagt,

  • die App oder Teile davon zu vermieten, zu verleasen, zu verleihen, zu verkaufen, weiterzuverkaufen, zu verteilen, unterzulizenzieren oder sie Dritten in sonstiger Weise gegen oder ohne Entgelt zur Nutzung zu überlassen;
  • die App über die nach § 2 zulässige bestimmungsgemäße Nutzung hinaus zu vervielfältigen, öffentlich zugänglich zu machen oder zu verbreiten;
  • die App oder ihre Bestandteile zu verändern, zu bearbeiten, zu übersetzen, abgeleitete Werke zu erstellen oder mit ihr in einer die Sicherheit oder Funktionsfähigkeit beeinträchtigenden Weise zu interagieren; unberührt bleiben hierbei deine zur bestimmungsgemäßen Benutzung notwendigen Handlungen einschließlich der Fehlerberichtigung nach § 69d Abs. 1 UrhG;
  • Urheberrechtsvermerke, Marken- oder sonstige Schutzrechtshinweise zu entfernen, zu verändern oder unkenntlich zu machen;
  • technische Schutz-, Lizenz- oder Sicherheitsmechanismen (einschließlich der serverseitigen Receipt-/Kaufbeleg-Validierung gemäß § 4 Abs. 5 der AGB) zu umgehen, zu deaktivieren oder zu manipulieren;
  • die App zu nutzen, um automatisiert Massenanfragen, Manipulationen der Abstimmungs-/Voting-Funktionen oder sonstige missbräuchliche Eingriffe vorzunehmen.

(2) Dekompilierung / Reverse Engineering: Du darfst die App nicht dekompilieren, disassemblieren, zurückentwickeln (Reverse Engineering) oder auf sonstige Weise versuchen, den Quellcode abzuleiten, es sei denn und nur soweit, wie dies durch zwingendes Recht gestattet ist. Unberührt bleibt insbesondere dein gesetzliches Recht auf Dekompilierung zur Herstellung der Interoperabilität nach § 69e UrhG sowie die zwingend gestatteten Handlungen nach § 69d UrhG (bestimmungsgemäße Benutzung, Sicherungskopie, Fehlerbeobachtung und -prüfung). Soweit die Voraussetzungen des § 69e UrhG vorliegen, bitten wir dich, die für die Interoperabilität erforderlichen Informationen zunächst bei uns unter info@partyspot.app anzufragen; diese Bitte ist keine Voraussetzung und schränkt dein gesetzliches Recht nicht ein.

(3) Die vorstehenden Beschränkungen lassen deine zwingenden Rechte nach den §§ 69a ff. UrhG sowie nach den §§ 327 ff. BGB unberührt. Verstöße gegen die Nutzungsbeschränkungen können vertragliche und gesetzliche Ansprüche des Anbieters (einschließlich Unterlassung und Schadensersatz) sowie die Maßnahmen nach § 8 dieser EULA auslösen.

§ 4 Geistiges Eigentum und Marken

(1) Die App, ihr Quell- und Objektcode, ihre Struktur, ihr Aufbau, ihre Benutzeroberfläche, Grafiken, Texte, Logos, Klang- und Designelemente sowie die zugehörige Dokumentation sind urheber- und ggf. marken-, kennzeichen- oder leistungsschutzrechtlich geschützt und stehen im Eigentum des Anbieters oder seiner Lizenzgeber. Diese EULA überträgt kein Eigentum an der App; sie räumt lediglich das in § 2 beschriebene Nutzungsrecht ein.

(2) „PartySpot” sowie zugehörige Logos und Kennzeichen sind Marken bzw. geschäftliche Bezeichnungen des Anbieters. Eine Nutzung dieser Kennzeichen ohne vorherige schriftliche Zustimmung ist außerhalb der gesetzlich erlaubten Fälle nicht gestattet.

(3) Nutzerinhalte (Abgrenzung): Rechte an den von dir eingestellten Inhalten (Fotos, Videos, Kommentare u. a.) sind nicht Gegenstand dieser EULA. Die hieran eingeräumten, auf den Betrieb der App beschränkten Nutzungsrechte sowie deine Rechtegarantien richten sich abschließend nach § 8 der AGB.

§ 5 Drittanbieter-Komponenten und Open-Source-Lizenzen

(1) Die App ist mit dem plattformübergreifenden Framework Flutter entwickelt und enthält Komponenten Dritter, insbesondere das Spotify-App-Remote-SDK, Apple MusicKit sowie Bibliotheken und Schnittstellen (SDK/API) für die optionale Anbindung des PartySpot Storage (Google Firebase) und der vom Host selbst verwalteten externen Cloud-Speicher (Dropbox, Google Drive, jeweils über OAuth).

(2) Für diese Drittanbieter-Komponenten gelten die jeweiligen Lizenz- und Nutzungsbedingungen der jeweiligen Anbieter, einschließlich etwaiger Open-Source-Lizenzen (z. B. MIT, BSD, Apache 2.0). Soweit Open-Source-Bestandteile zwingende Lizenzbedingungen enthalten, gehen diese den Beschränkungen dieser EULA für die jeweiligen Bestandteile vor.

(3) Eine gesonderte, jeweils aktuelle Liste der eingesetzten Drittanbieter- und Open-Source-Komponenten nebst zugehörigen Lizenzhinweisen stellen wir in der App (z. B. unter „Rechtliches” / „Open-Source-Lizenzen”) sowie auf Anfrage bereit. Diese Lizenzliste ist Bestandteil dieser EULA, soweit sie auf einzelne Komponenten Anwendung findet.

(4) Für Drittdienste, deren Nutzung eigene Vertragsverhältnisse zwischen dir bzw. dem Host und dem jeweiligen Drittanbieter begründet (insbesondere Spotify-, Apple-Music-Account, Dropbox/Google Drive), gelten zusätzlich deren Bedingungen und Datenschutzhinweise (vgl. §§ 13 Abs. 6, 14 der AGB). Der Anbieter hat auf Bestand, Funktionsumfang, Schnittstellen und Konditionen dieser Drittdienste keinen Einfluss.

§ 6 Updates

(1) Der Anbieter kann von Zeit zu Zeit Updates, Upgrades, Patches und Fehlerbehebungen der App bereitstellen. Updates können die App ergänzen, ändern oder einzelne Funktionen anpassen oder entfallen lassen, insbesondere wenn ein Drittanbieter eine Schnittstelle (SDK/API) ändert oder einstellt. Auf solche Aktualisierungen findet diese EULA in gleicher Weise Anwendung, soweit sie nicht mit einer gesonderten Lizenz versehen sind.

(2) Soweit es sich um die Bereitstellung digitaler Produkte an Verbraucher handelt, schulden wir die zur Erhaltung der Vertragsmäßigkeit erforderlichen Aktualisierungen einschließlich Sicherheitsupdates nach Maßgabe der §§ 327f BGB für den maßgeblichen Bereitstellungszeitraum; insoweit gelten § 5 der AGB (Bereitstellung und Aktualisierungen) und § 5 Abs. 6 der AGB / § 327r BGB (Änderungen des digitalen Produkts) vorrangig und unberührt.

(3) Die Installation von Updates kann über die Mechanismen der jeweiligen Vertriebsplattform erfolgen. Wir empfehlen, bereitgestellte Updates zeitnah zu installieren; zu den Rechtsfolgen einer unterbliebenen Installation siehe § 327f Abs. 2 BGB bzw. § 5 Abs. 5 der AGB.

§ 7 Gewährleistung und Haftung

(1) Für die Bereitstellung der App und der kostenpflichtigen Funktionen als digitale Produkte an Verbraucher gelten die §§ 327 ff. BGB und die hierzu in den §§ 5 und 13 der AGB getroffenen Regelungen. Wir stellen das digitale Produkt frei von Produkt- und Rechtsmängeln nach Maßgabe der §§ 327d ff. BGB bereit; dir stehen die gesetzlichen Rechte (insbesondere Nacherfüllung, Preisminderung, Vertragsbeendigung sowie ggf. Schadensersatz) zu. Die Beweislastumkehr (§ 327k BGB) und die Verjährungsregeln (§ 327j BGB) bleiben unberührt.

(2) Haftung: Die Haftung des Anbieters richtet sich abschließend nach § 13 der AGB; die nachfolgende Wiedergabe ist rein deklaratorisch und maßgeblich ist allein § 13 der AGB in seiner vollständigen Fassung (einschließlich der Erstreckung der Haftungsbeschränkungen auf gesetzliche Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Anbieters sowie der Klarstellung, dass hiermit keine Änderung der gesetzlichen Beweislast zu deinem Nachteil verbunden ist). Danach haften wir unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz, bei Übernahme einer Garantie sowie in den Fällen sonstiger zwingender gesetzlicher Haftung. Bei fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt; im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen.

(3) Soweit die App oder einzelne Funktionen unentgeltlich bereitgestellt werden, schulden wir keine bestimmte, ununterbrochene Verfügbarkeit; § 14 der AGB gilt entsprechend. Diese Aussage betrifft allein die Verfügbarkeitserwartung und bewirkt keinen Ausschluss der Gewährleistung: Stellst du als Verbraucher bei einer unentgeltlichen Bereitstellung personenbezogene Daten bereit (Daten statt Geld), gelten die zwingenden Mängelrechte der §§ 327 ff. BGB nach Maßgabe des § 327 Abs. 3 BGB und des § 5 Abs. 1 der AGB unverändert. Für die Verfügbarkeit, Funktionsfähigkeit und Rechtmäßigkeit von Drittdiensten haften wir nicht (§ 13 Abs. 6 der AGB).

(4) Zwingende Verbraucherrechte UNBERÜHRT: Sämtliche vorstehenden Bestimmungen gelten nur im gesetzlich zulässigen Rahmen. Deine zwingenden gesetzlichen Rechte als Verbraucher, insbesondere aus den §§ 327 ff. BGB sowie deine Widerrufsrechte, werden durch diese EULA nicht eingeschränkt, ausgeschlossen oder modifiziert.

§ 8 Laufzeit und Beendigung

(1) Diese EULA tritt mit dem rechtmäßigen Bezug bzw. der Installation der App in Kraft und gilt, solange du die App nutzt bzw. das nach § 2 eingeräumte Nutzungsrecht besteht.

(2) Das nach § 2 eingeräumte Nutzungsrecht kann der Anbieter nur aus wichtigem Grund und nur bei schuldhaften, schwerwiegenden Verstößen gegen wesentliche Bestimmungen dieser EULA entziehen. Als schwerwiegende Verstöße in diesem Sinne gelten abschließend:

  • die unzulässige Verbreitung, der Weiterverkauf, die Unterlizenzierung oder das öffentliche Zugänglichmachen der App entgegen § 3 Abs. 1;
  • das Umgehen, Deaktivieren oder Manipulieren technischer Schutz-, Lizenz- oder Sicherheitsmechanismen entgegen § 3 Abs. 1;
  • die unzulässige Dekompilierung oder Zurückentwicklung außerhalb der gesetzlich gestatteten Fälle entgegen § 3 Abs. 2;
  • der missbräuchliche automatisierte Eingriff (insbesondere die Manipulation der Abstimmungs-/Voting-Funktionen) entgegen § 3 Abs. 1.

Vor der Entziehung des Nutzungsrechts fordern wir dich — außer bei Gefahr im Verzug oder bei offensichtlich schwerwiegenden, nicht behebbaren Rechtsverstößen — zunächst zur Abhilfe innerhalb einer angemessenen Frist auf und handeln verhältnismäßig (vgl. § 9 Abs. 5 der AGB). Bereits rechtmäßig bezogene und bezahlte, vollständig erbrachte Leistungen (insbesondere bereits getätigte einmalige Verbrauchskäufe) bleiben von einer solchen Entziehung unberührt.

(3) Du kannst diese EULA jederzeit beenden, indem du die Nutzung einstellst und die App von deinen Endgeräten deinstallierst. Die Beendigung des Dienst-/Nutzungsvertrags und die Kündigung etwaiger fortlaufender entgeltlicher Leistungen richten sich nach § 11 der AGB (einschließlich der In-App-Kündigungsfunktion nach § 312k BGB); deine Widerrufsrechte richten sich nach § 6 der AGB.

(4) Mit Beendigung des Nutzungsrechts hast du die Nutzung der App einzustellen und vorhandene Kopien zu löschen. Bereits getätigte einmalige Verbrauchskäufe bleiben im Rahmen ihres jeweiligen Leistungszwecks unberührt; zu Erstattungen siehe §§ 4, 16 der AGB. Bestimmungen, die ihrer Natur nach fortgelten sollen (insbesondere §§ 3, 4, 7, 9 dieser EULA), bleiben nach Beendigung wirksam.

§ 9 Plattformspezifische Bestimmungen

Die folgenden Bestimmungen ergänzen diese EULA für die Bereitstellung über die jeweilige Plattform. Bei Widersprüchen zwischen diesem § 9 und den übrigen Bestimmungen dieser EULA gehen die plattformspezifischen Bestimmungen nach Maßgabe der Rangfolge in § 1 Abs. 4 vor, jedoch nur für das Außenverhältnis zum jeweiligen Plattformbetreiber.

A. Apple App Store (Apple iOS / iPadOS) — „Licensed Application End User License Agreement”

Diese EULA stellt für die über den Apple App Store bezogene App die zwischen dir und dem Anbieter geschlossene Endnutzer-Lizenzvereinbarung dar. Es gilt ergänzend:

(1) Vertragsparteien / Apple nicht Vertragspartner: Diese EULA wird ausschließlich zwischen dir und dem Anbieter (nicht mit Apple) geschlossen. Der Anbieter, nicht Apple, ist allein verantwortlich für die App und ihre Inhalte. Soweit diese EULA den Bedingungen des Apple Media Services / der Apple-Standard-EULA widerspricht, gelten die Apple-Bedingungen für das Verhältnis zu Apple.

(2) Umfang der Lizenz (Scope of License): Die dir an der App eingeräumte Lizenz beschränkt sich auf ein nicht übertragbares Recht zur Nutzung der App auf jedem Apple-Markengerät, das du besitzt oder kontrollierst, nach Maßgabe der Nutzungsregeln („Usage Rules”) in den Apple Media Services Terms and Conditions, mit Ausnahme der dort gestatteten Nutzung über „Familienfreigabe” oder Volumenlizenzen.

(3) Wartung und Support (Maintenance and Support): Allein der Anbieter ist für die Erbringung etwaiger Wartungs- und Supportleistungen für die App verantwortlich (Kontakt: info@partyspot.app sowie zweiter Kontaktweg gemäß § 1 Abs. 2). Apple ist hierzu nicht verpflichtet.

(4) Gewährleistung (Warranty): Allein der Anbieter ist für etwaige Gewährleistungen verantwortlich, soweit diese nicht wirksam ausgeschlossen sind. Sollte die App einer geltenden Gewährleistung nicht entsprechen, kannst du Apple hierüber benachrichtigen; Apple wird dir dann den etwaigen Kaufpreis der App erstatten (soweit anwendbar). Im gesetzlich zulässigen Höchstmaß trifft Apple keine sonstige Gewährleistungsverpflichtung für die App. Diese mögliche Apple-Preiserstattung kanalisiert deine Rechte nicht auf Apple: Deine gesetzlichen Mängelrechte unmittelbar gegen den Anbieter (insbesondere Nacherfüllung, Preisminderung, Vertragsbeendigung und ggf. Schadensersatz nach §§ 327 ff. BGB) sowie deine Widerrufs- und Erstattungsrechte nach § 6 der AGB werden durch die Apple-Erstattung weder ausgeschlossen noch präkludiert; sie kannst du über die unmittelbar gegen den Anbieter gerichtete In-App-Widerrufs-/Erstattungsfunktion (§ 4 Abs. 6, § 6 Abs. 5 der AGB) sowie über die in § 1 Abs. 2 genannten Kontaktwege geltend machen. Deine zwingenden Verbraucherrechte (insbesondere §§ 327 ff. BGB sowie deine Widerrufsrechte) bleiben unberührt.

(5) Produkthaftungs- und sonstige Ansprüche (Product Claims): Der Anbieter, nicht Apple, ist verantwortlich für die Bearbeitung etwaiger Ansprüche von dir oder Dritten in Bezug auf die App oder deinen Besitz und/oder deine Nutzung der App, insbesondere (i) Produkthaftungsansprüche, (ii) Ansprüche wegen Nichteinhaltung gesetzlicher oder regulatorischer Anforderungen sowie (iii) Ansprüche aus Verbraucherschutz-, Datenschutz- oder ähnlichen Vorschriften, einschließlich im Zusammenhang mit der Nutzung von HealthKit/HomeKit (soweit anwendbar; in PartySpot nicht eingesetzt).

(6) Rechte des geistigen Eigentums (Intellectual Property Rights): Für den Fall, dass ein Dritter geltend macht, die App oder dein Besitz und deine Nutzung der App verletze Rechte des geistigen Eigentums dieses Dritten, ist allein der Anbieter, nicht Apple, für die Untersuchung, Verteidigung, Beilegung und Erledigung eines solchen Anspruchs verantwortlich.

(7) Einhaltung gesetzlicher Vorgaben / Export- und Sanktionsrecht (Legal Compliance): Du sicherst zu, dass du dich (i) nicht in einem Land aufhältst, das einem Embargo der US-Regierung unterliegt oder von der US-Regierung als „terrorismusunterstützend” eingestuft wurde, und (ii) nicht auf einer Liste verbotener oder beschränkter Personen der US-Regierung geführt wirst. Du verpflichtest dich, bei der Nutzung der App die anwendbaren Export-, Re-Export-, Einfuhr- und Sanktionsvorschriften (insbesondere der EU, Deutschlands und der USA) einzuhalten.

(8) Drittbedingungen (Third Party Terms): Du verpflichtest dich, bei der Nutzung der App geltende Bedingungen von Drittanbietern einzuhalten (z. B. die Bedingungen der genutzten Musik- und Cloud-Dienste sowie etwaige Mobilfunk-/Datenbedingungen). Hinweis: Drittanbieter von in die App integrierten Inhalten oder Diensten können von dieser Verpflichtung als begünstigte Dritte profitieren, soweit anwendbar.

(9) Apple als Drittbegünstigter (Third Party Beneficiary): Du erkennst an und stimmst zu, dass Apple und die Tochtergesellschaften von Apple Drittbegünstigte dieser EULA sind und dass Apple mit deiner Zustimmung zu dieser EULA berechtigt ist (und als zur Annahme berechtigt gilt), diese EULA dir gegenüber als Drittbegünstigter durchzusetzen.

(10) Entwicklername / Kontaktangaben: Bei Fragen, Beschwerden oder Ansprüchen in Bezug auf die App (einschließlich solcher nach den vorstehenden Absätzen) kannst du dich an den Anbieter unter den in § 1 Abs. 2 genannten Kontaktdaten wenden.

B. Google Play (Android)

(1) Für die über Google Play bezogene App gelten zusätzlich die Google-Play-Nutzungsbedingungen sowie die Vertriebs- und Programmrichtlinien von Google. Diese EULA wird ausschließlich zwischen dir und dem Anbieter geschlossen; Google ist nicht Vertragspartner dieser EULA. Allein der Anbieter ist für die App, ihre Inhalte sowie für Wartung und Support verantwortlich.

(2) Soweit zwischen dieser EULA und den Google-Play-Nutzungsbedingungen ein Widerspruch im Hinblick auf das Verhältnis zu Google besteht, gehen insoweit die Google-Bedingungen vor. Deine zwingenden Verbraucherrechte (§§ 327 ff. BGB) bleiben unberührt.

C. Gemeinsame Bestimmung

Die Plattformbetreiber (Apple, Google) wickeln Bezug und Zahlung der App und der In-App-Käufe über ihre Systeme ab (vgl. § 4 der AGB). Diese EULA begründet keine über die vorstehenden Bestimmungen hinausgehenden Rechte oder Pflichten der Plattformbetreiber.

§ 10 Anwendbares Recht und Schlussbestimmungen

(1) Anwendbares Recht: Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG). Hast du als Verbraucher deinen gewöhnlichen Aufenthalt in einem anderen Staat, bleibt dir der Schutz gewährt, der dir durch zwingende Bestimmungen des Rechts deines Aufenthaltsstaats zukommt (Art. 6 Abs. 2 Rom-I-VO); diese Rechtswahl entzieht dir diesen Schutz nicht. Die plattformspezifischen Bestimmungen (§ 9) bleiben unberührt.

(2) Verbraucherschutz unberührt: Diese EULA schränkt deine zwingenden verbraucherschützenden Rechte (insbesondere §§ 327 ff. BGB, Widerrufsrechte, Gewährleistungsrechte) nicht ein. Soweit eine Bestimmung dieser EULA gegen zwingendes Verbraucherrecht verstieße, gilt sie nur insoweit, wie dies zulässig ist; im Übrigen treten die gesetzlichen Vorschriften an ihre Stelle.

(3) Gerichtsstand: Ein gesetzlicher Gerichtsstand wird durch diese EULA nicht abbedungen; als Verbraucher kannst du nach Maßgabe der zwingenden Bestimmungen (insbesondere Art. 17 ff. der Verordnung (EU) Nr. 1215/2012 — Brüssel Ia) regelmäßig an deinem Wohnsitzgericht klagen und nur dort verklagt werden.

(4) Salvatorische Klausel: Sollten einzelne Bestimmungen dieser EULA ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle einer unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften. Diese Klausel führt nicht zu einer Änderung der gesetzlichen Beweislast zu deinem Nachteil und beschränkt nicht deine zwingenden Verbraucherrechte.

(5) Textform/Kontakt: Mitteilungen im Zusammenhang mit dieser EULA können in Textform, insbesondere per E-Mail an info@partyspot.app, erfolgen.

(6) Ergänzende Geltung der AGB: Im Übrigen gelten ergänzend die AGB sowie die gesonderte Datenschutzerklärung (§ 17 der AGB) in ihrer jeweils gültigen Fassung.


EULA Version 1.0 (Entwurf) · abgestimmt auf AGB Version 1.0

Stand: 19. Juni 2026

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